Energieberatung für
Gewerbe & Kommunen

Büros, Werkstätten, Hallen, kommunale Gebäude und landwirtschaftliche Betriebe: Ich zeige Ihnen, wo Energie verloren geht, welche Maßnahmen sich rechnen und welche Förderung es dafür gibt.

Kurz gesagt

  • Ich zeige Ihnen, wo in Ihrem Gebäude Energie und Geld verloren gehen und was sich zuerst lohnt.
  • Sie bekommen einen Energieberatungsbericht als Entscheidungsgrundlage, mit Maßnahmen, Kosten und Förderung.
  • Für eine neue Heizung mit erneuerbarer Energie gibt es 30 % Zuschuss, für Dämmung und Fenster 15 %.
  • Auch die Beratung selbst ist förderfähig. Ich prüfe, was in Ihrem Fall möglich ist.

Ein Konzept für Ihr Gebäude

Büros, Gewerbehallen, Praxen, Vereinsheime, Schulen, Rathäuser oder landwirtschaftliche Betriebe: Auch für Nichtwohngebäude lohnt sich ein durchdachtes Sanierungskonzept, bevor investiert wird.

Nichtwohngebäude werden anders berechnet als Wohnhäuser, weil Räume sehr unterschiedlich genutzt werden. Ich erfasse Gebäude und Nutzung, berechne den heutigen Zustand und entwickle ein Konzept, das zu Ihrem Betrieb und Ihrem Budget passt.

Gefördert werden Maßnahmen an Dach, Wänden und Fenstern, an Heizung und Lüftung sowie an der übrigen Anlagentechnik, je nach Maßnahme über das BAFA oder die KfW.

Wichtig für Nichtwohngebäude

Nicht jeder Energieberater darf Nichtwohngebäude beraten. Ich bin in der Expertenliste des Bundes auch für Nichtwohngebäude eingetragen.

So läuft die Energieberatung ab

  • Erstgespräch & UnterlagenprüfungWir klären Ihr Gebäude, Ihre Nutzung und welche Unterlagen vorhanden sind (Grundrisse, Energieausweis, Verbrauchsdaten).
  • Vor-Ort-BegehungIch besuche Ihr Gebäude und nehme den energetischen Ist-Zustand auf: Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Anlagentechnik.
  • BerechnungIch berechne den heutigen Energiebedarf (nach DIN V 18599) und gleiche ihn mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch ab.
  • Maßnahmenentwicklung & PriorisierungIch entwickle Sanierungsmaßnahmen, prüfe technische Zusammenhänge und empfehle eine sinnvolle Reihenfolge.
  • FördermittelprüfungIch prüfe für jede Maßnahme, welches Programm von BAFA oder KfW infrage kommt.
  • Energieberatungsbericht & ErläuterungsgesprächSie erhalten den fertigen Energieberatungsbericht und ich erkläre Ihnen die Ergebnisse verständlich und beantworte Ihre Fragen.

Energieberatung für Ihr Gewerbe- oder Kommunalgebäude?

Schildern Sie mir kurz Ihr Objekt. Ich sage Ihnen, was sinnvoll ist und welche Förderung dafür greift.

Kostenlos anfragen

Fragen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude

Für einzelne Maßnahmen gibt es Zuschüsse: 30 % für eine neue Heizung mit erneuerbarer Energie (KfW) und 15 % für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik (BAFA). Ab 2027 kommen 5 Prozentpunkte für Dämmung an energetisch besonders schlechten Gebäuden dazu. Für die Komplettsanierung zum Effizienzgebäude vergibt die KfW Kredite, für Kommunen auch Zuschüsse. Die Energieberatung selbst fördert das BAFA ebenfalls. Bei den meisten Programmen muss ein Energieeffizienz-Experte mitwirken.
Für Förderanträge brauchen Sie keinen Energieausweis. Bei Verkauf und Vermietung ist einer vorgeschrieben. Bis Ende 2026 dürfen Sie bei bestehenden Nichtwohngebäuden zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ist für Nichtwohngebäude ab dem 1. Januar 2027 nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Ich sage Ihnen, welcher Ausweis für Ihr Gebäude gilt.
Das hängt von der Größe und Nutzungsart des Gebäudes ab. Einfache Gewerbegebäude können in 3 bis 4 Wochen bearbeitet werden. Bei größeren oder komplexeren Objekten mit mehreren Nutzungszonen sollten 4 bis 8 Wochen eingeplant werden. Nach dem Erstgespräch gebe ich Ihnen eine realistische Einschätzung.

Welche Förderung für welches Vorhaben?

Welche Förderung für welches Vorhaben im Nichtwohngebäude Neue Heizung: KfW-Zuschuss 30 Prozent, für Wärmepumpen ohne EU-Ursprung ab 2027 15 Prozent. Dämmung, Fenster und Anlagentechnik: BAFA-Zuschuss 15 Prozent, für Dämmung energetisch sehr schlechter Gebäude ab 2027 plus 5 Prozent. Komplettsanierung zum Effizienzgebäude: KfW-Kredit, für Kommunen Zuschuss. Am Anfang steht eine geförderte Energieberatung. Am Anfang: Energieberatung für Nichtwohngebäude, ebenfalls gefördert Neue Heizung Dämmung, Fenster,Anlagentechnik Komplettsanierung KFW-ZUSCHUSSBAFA-ZUSCHUSSKFW-EFFIZIENZGEBÄUDE 30 %15 %Kredit Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie,Wärmenetz. Wärmepumpen ohneEU-Ursprung ab 2027: 15 % bis 500 € je m² Nettogrundflächepro Jahr. Dämmung sehr schlechterGebäude ab 2027: 20 % Zinsgünstig, je nach Stufe mitTilgungszuschuss. Kommunenerhalten einen Zuschuss. Welche Förderung für welches Vorhaben im Nichtwohngebäude Neue Heizung: KfW-Zuschuss 30 Prozent. Dämmung, Fenster und Anlagentechnik: BAFA-Zuschuss 15 Prozent. Komplettsanierung: KfW-Kredit, für Kommunen Zuschuss. Am Anfang steht eine geförderte Energieberatung. Am Anfang: Energieberatung für Nichtwohngebäude, ebenfalls gefördert Neue Heizung KFW-ZUSCHUSS 30 % Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie,Wärmenetz. Wärmepumpen ohneEU-Ursprung ab 2027: 15 % Dämmung, Fenster, Technik BAFA-ZUSCHUSS 15 % bis 500 € je m² Nettogrundflächepro Jahr. Dämmung sehr schlechterGebäude ab 2027: 20 % Komplettsanierung KFW-EFFIZIENZGEBÄUDE Kredit Zinsgünstig, je nach Stufe mitTilgungszuschuss. Kommunenerhalten einen Zuschuss.
Vereinfachte Übersicht, Stand der Förderrichtlinien vom 17.07.2026. Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude lassen sich nicht gleichzeitig fördern.

Heizungstausch im
Nichtwohngebäude

Gefördert werden nur Heizungen mit erneuerbarer Energie, zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert.

Neben der Heizung selbst sind auch Heizkörper, Fußbodenheizung, Leitungen und andere notwendige Arbeiten förderfähig, wenn sie mit dem Tausch zusammenhängen.

  • Heizlast und Anlagenkonzept (nach DIN V 18599)
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • Auswahl förderfähiger Wärmeerzeuger und Wärmeübergabe
  • KfW-/BAFA-Förderantrag und Abwicklung
Heizungskonzept prüfen lassen

Was zwingend beachtet werden muss

Einige Punkte entscheiden darüber, ob die Förderung überhaupt bewilligt wird. Ich prüfe das für Ihr Gebäude und halte die Fristen ein.

Nur erneuerbare Wärme

Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzellen und Wärmenetzanschlüsse, keine Gas- oder Ölheizungen.

Bestandsgebäude

Mind. 5 Jahre alt zum Zeitpunkt der Antragstellung (Datum Bauantrag/Bauanzeige).

Hydraulischer Abgleich

Nach Verfahren B, bestätigt vom Fachbetrieb. Bei Luftheizungen werden die Luftmengen eingestellt.

Wärmepumpen-Technik

Digitale Schnittstelle für die Steuerung durch den Netzbetreiber, danach Pflicht zur Bestellung eines intelligenten Stromzählers. Mindestens Jahresarbeitszahl 3,0. Ab 2028 nur noch mit natürlichem Kältemittel.

EU-Ursprung ab Q1 2027

Bei Einzelmaßnahmen sinkt die Förderung für Nicht-EU-Wärmepumpen auf 15 % statt 30 %. Bei der Effizienzhaus-Sanierung sind sie ab dann ganz ausgeschlossen.

Mindestinvestition

Die förderfähigen Kosten müssen mind. 300 € (brutto) betragen.

Liefervertrag

Vor dem Antrag abschließen, aber nur mit Förder-Vorbehalt (aufschiebende oder auflösende Bedingung).

Kommunen: Vergaberecht

Ab bestimmten Auftragswerten ist eine förmliche Ausschreibung erforderlich.

Was konkret gefördert wird

Von der Heizung über die Wärmeverteilung bis zu Kälte, Lüftung und Gebäudeautomation.

Wärmeerzeugung

Wärmepumpen (Luft, Erdreich oder Grundwasser), Biomasseheizungen ab 5 kW, Solarthermie sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Wärmeübergabe & Verteilung

Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper, Wärmeübergabestationen, Pufferspeicher. Bei Raumhöhen über 4 m auch ortsfeste Strahlungsheizungen (Dunkel-/Hellstrahler).

Weitere Effizienzmaßnahmen

Energieeffiziente Kältetechnik, Gebäudeautomatisierung (Automatisierungsgrad Klasse B oder höher), Lüftungstechnik mit Wärme- und Kälterückgewinnung.

Was wäre maximal förderfähig?

Ermitteln Sie unverbindlich, welche maximale Förderung für einen Heizungstausch in Ihrem Nichtwohngebäude theoretisch möglich wäre.

Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbst nutzende Eigentümer von Wohnhäusern. Für Nichtwohngebäude gilt die Grundförderung von 30 %. Ab dem 1. Quartal 2027 gibt es für Wärmepumpen nur noch 15 %, mit Ursprung in der EU zusätzlich 15 % Wertschöpfungsbonus.

Förderrechner: Heizungstausch (Gewerbe & Kommunen)

Zuschuss der KfW für eine neue Heizung mit erneuerbarer Energie im Nichtwohngebäude.

Leer lassen, um den Höchstbetrag zu sehen.
–
Förderfähige Kosten–
Fördersatz insgesamt–
So setzt sich der Zuschuss zusammen
    Das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Eingabe.

    Unverbindliche Orientierung auf Basis der Förderrichtlinien vom 17.07.2026 (Anträge ab 21.07.2026). Der Rechner ersetzt keine Beratung. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderung hängt von den förderfähigen Kosten und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

    Fragen zum Heizungstausch im Nichtwohngebäude

    Gefördert werden nur Heizungen mit erneuerbarer Energie: Wärmepumpen, Biomasseheizungen ab 5 kW, Solarthermie, Brennstoffzellen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. In hohen Hallen über 4 m Raumhöhe können auch Strahlungsheizungen gefördert werden. Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert.
    Das Gebäude muss beim Antrag mindestens fünf Jahre alt sein (maßgeblich ist der Bauantrag). Die Kosten müssen mindestens 300 € betragen, und der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist Pflicht. Den Auftrag an den Handwerker dürfen Sie vor dem Antrag nur mit Förder-Vorbehalt vergeben.
    Ja. Neue Wärmepumpen brauchen eine digitale Schnittstelle, über die der Netzbetreiber sie bei Bedarf drosseln kann, und nach dem Einbau muss ein intelligenter Stromzähler bestellt werden. Die Anlage muss auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 ausgelegt sein. Ab 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan gefördert. Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Förderung für Wärmepumpen ohne EU-Ursprung auf 15 %.
    Ja. Bei der Förderung einzelner Maßnahmen bleiben auch Wärmepumpen ohne EU-Ursprung förderfähig, ab dem 1. Quartal 2027 aber nur noch mit 15 % statt 30 %. Wärmepumpen mit Ursprung in der EU erhalten weiterhin 30 %. Bei der Komplettsanierung zum Effizienzgebäude werden ab dann nur noch Wärmepumpen aus der EU gefördert. Maßgeblich ist der Tag des Antrags. Wie der Ursprung nachgewiesen wird, ist noch nicht veröffentlicht.
    Vor der Antragstellung muss mit dem ausführenden Betrieb ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen werden, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Der Vertrag tritt also erst in Kraft (oder wird wieder unwirksam), wenn die Förderzusage vorliegt bzw. ausbleibt. Achten Sie darauf, dass Ihr Handwerksbetrieb diese Klausel explizit in den Vertrag aufnimmt. Ohne sie kann es passieren, dass Sie vertraglich gebunden sind, bevor die Förderung überhaupt bewilligt wurde.
    Ja. Anders als bei privaten oder gewerblichen Auftraggebern unterliegen Kommunen bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungen dem öffentlichen Vergaberecht. Ab bestimmten Auftragswerten ist eine förmliche Ausschreibung erforderlich. Das kann den Zeitplan des Projekts erheblich beeinflussen und sollte frühzeitig mit der zuständigen Vergabestelle abgestimmt werden.
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    Schildern Sie mir kurz Gebäude, Nutzung und Vorhaben. Ich sage Ihnen, was sinnvoll ist und welche Förderung dafür infrage kommt.

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