Sie verkaufen oder vermieten Ihr Haus oder eine Wohnung? Dann brauchen Sie einen Energieausweis. Ich sage Ihnen, welcher vorgeschrieben ist, und erstelle ihn zügig.
Spätestens bei der Besichtigung vorlegen, wichtige Werte schon in der Anzeige nennen.
Gilt auch für Verpachtung und Leasing, für das ganze Haus oder eine Wohnung.
Nach der Fertigstellung ist immer ein Bedarfsausweis nötig.
Wenn dabei das ganze Haus neu berechnet wird, braucht es einen neuen Bedarfsausweis.
Für Förderanträge brauchen Sie keinen Energieausweis. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, die Pflicht zum Energieausweis bleibt bestehen.
Beruht auf einer Berechnung von Wänden, Dach, Fenstern und Heizung. Zeigt den Zustand des Hauses, unabhängig davon, wie viel die Bewohner heizen.
Beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Hängt deshalb auch davon ab, wie sparsam die Bewohner heizen.
Jeder Energieausweis zeigt eine Klasse von A+ (sehr sparsam) bis H (sehr hoher Energiebedarf), ähnlich wie das Label auf Haushaltsgeräten.
Beim Bedarfsausweis ergibt sich die Klasse aus der Berechnung des Hauses, beim Verbrauchsausweis aus dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre.
Heizkostenabrechnungen oder Grundrisse, Baujahr und Angaben zur Heizung. Ich sage Ihnen genau, was ich brauche.
Ich ermittle die Klasse. Für den Bedarfsausweis sehe ich mir das Haus meist vor Ort an.
Der Ausweis bekommt eine amtliche Registriernummer und kommt digital zu Ihnen.
So lange können Sie ihn für Verkauf und Vermietung verwenden.
Schreiben Sie mir, um welches Gebäude es geht. Ich sage Ihnen, welche Unterlagen ich brauche und wie schnell es geht.
Teilen Sie mir kurz mit, um welches Haus es geht und wofür Sie den Ausweis brauchen.
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