Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude – rechtssicher nach GEG, schnell und mit fundierter Gebäudebewertung.
Der Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für alle Gebäude Pflicht, wenn sie verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Er muss Interessenten bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Auch bei Neubauten, bestimmten Sanierungsmaßnahmen und Umbauten ist ein aktueller Energieausweis erforderlich. Verstöße gegen die Ausweispflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
Ich erstelle Ihnen den richtigen Energieausweis. Schnell, rechtssicher und mit einer ehrlichen Bewertung Ihres Gebäudes.
Basiert auf der energetischen Berechnung des Gebäudes. Spiegelt den baulichen Zustand wider, unabhängig vom Nutzungsverhalten.
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Abhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner.
In der Regel schnell und unkompliziert – ich benötige von Ihnen nur die notwendigen Unterlagen.
Grundrisse, Baujahr, Heizsystem, Wohnfläche – ich teile Ihnen mit, was ich benötige.
Ich berechne die Energieklasse auf Basis der Gebäudedaten und Anlagentechnik.
Der Energieausweis wird im offiziellen Register registriert und Ihnen digital übermittelt.
Der Energieausweis gilt 10 Jahre. Nach Ablauf oder bei wesentlichen Sanierungen ist ein neuer erforderlich.
Schnell, rechtssicher und mit ehrlicher Gebäudebewertung.
Teilen Sie mir kurz mit, wofür Sie den Ausweis benötigen.