Energieausweis

Sie verkaufen oder vermieten Ihr Haus oder eine Wohnung? Dann brauchen Sie einen Energieausweis. Ich sage Ihnen, welcher vorgeschrieben ist, und erstelle ihn zügig.

Kurz gesagt

  • Beim Verkauf oder der Vermietung brauchen Sie einen Energieausweis. Sonst drohen Bußgelder.
  • Meist genügen ein paar Unterlagen von Ihnen, dann erstelle ich den Ausweis zügig.
  • Sie erhalten ihn digital und offiziell registriert, gültig für zehn Jahre.

Vier Anlässe, bei denen
ein Energieausweis Pflicht ist

Verkauf

Spätestens bei der Besichtigung vorlegen, wichtige Werte schon in der Anzeige nennen.

Vermietung

Gilt auch für Verpachtung und Leasing, für das ganze Haus oder eine Wohnung.

Neubau

Nach der Fertigstellung ist immer ein Bedarfsausweis nötig.

Große Sanierung

Wenn dabei das ganze Haus neu berechnet wird, braucht es einen neuen Bedarfsausweis.

Für Förderanträge brauchen Sie keinen Energieausweis. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, die Pflicht zum Energieausweis bleibt bestehen.

Energieausweis anfragen

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Welcher Energieausweis für ein bestehendes Wohnhaus? Bis Ende 2026: Hat das Haus bis zu vier Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, und wurde es nicht mindestens auf den Wärmeschutz von 1977 gebracht, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Sonst können Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Ab 1. Januar 2027 gilt für Wohngebäude freie Wahl, für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis. BESTEHENDES WOHNHAUS, BIS 31.12.2026 Bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977? Seitdem mindestens auf den Wärmeschutz von 1977 saniert? z. B. Dämmung, neue Fenster Ja Bedarfsausweis vorgeschrieben Nein Freie Wahl: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis der Verbrauchsausweis ist meist günstiger Nein Ja Ab 1. Januar 2027 (Gebäudemodernisierungsgesetz): Wohnhäuser: freie Wahl. Nichtwohngebäude: nur Bedarfsausweis. Neubau: immer Bedarfsausweis. Welcher Energieausweis für ein bestehendes Wohnhaus? Bis Ende 2026: Hat das Haus bis zu vier Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, und wurde es nicht mindestens auf den Wärmeschutz von 1977 gebracht, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Sonst können Sie wählen. Ab 1. Januar 2027 gilt für Wohngebäude freie Wahl, für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis. BESTEHENDES WOHNHAUS, BIS ENDE 2026 Bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977? Ja Seitdem mindestens auf den Wärmeschutz von 1977 saniert? z. B. Dämmung, neue Fenster Nein Ja Bedarfsausweis vorgeschrieben Freie Wahl Bedarf oder Verbrauch Bei „Nein“ auf die erste Frage: ebenfalls freie Wahl. Ab 1. Januar 2027 (Gebäudemodernisierungsgesetz) Wohnhäuser: freie Wahl Nichtwohngebäude: nur Bedarfsausweis Neubau: immer Bedarfsausweis
Gilt für Verkauf, Vermietung und Verpachtung. Ich sage Ihnen, welcher Ausweis für Ihr Haus vorgeschrieben ist.
Bedarfsausweis Berechnungsbasiert

Beruht auf einer Berechnung von Wänden, Dach, Fenstern und Heizung. Zeigt den Zustand des Hauses, unabhängig davon, wie viel die Bewohner heizen.

Wann erforderlich
  • ✓Neubau und größere Sanierung mit Gesamtberechnung
  • ✓Bis Ende 2026: Häuser mit bis zu 4 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1.11.1977, nicht auf den Wärmeschutz von 1977 saniert
  • ✓Ab 2027: Nichtwohngebäude bei Verkauf und Vermietung
  • ✓Aussagekräftiger für Kaufinteressenten
Verbrauchsausweis Verbrauchsbasiert

Beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Hängt deshalb auch davon ab, wie sparsam die Bewohner heizen.

Wann möglich
  • ✓Häuser ab 5 Wohnungen
  • ✓Häuser mit Bauantrag ab dem 1.11.1977 oder entsprechend saniert
  • ✓Ab 2027: alle bestehenden Wohnhäuser
  • ✓Meist weniger Aufwand und günstiger

Was die Farbskala bedeutet

Jeder Energieausweis zeigt eine Klasse von A+ (sehr sparsam) bis H (sehr hoher Energiebedarf), ähnlich wie das Label auf Haushaltsgeräten.

Beim Bedarfsausweis ergibt sich die Klasse aus der Berechnung des Hauses, beim Verbrauchsausweis aus dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre.

A+ A B C D E F G H effizient ineffizient

In vier Schritten zum Ausweis

1

Unterlagen

Heizkostenabrechnungen oder Grundrisse, Baujahr und Angaben zur Heizung. Ich sage Ihnen genau, was ich brauche.

2

Berechnung

Ich ermittle die Klasse. Für den Bedarfsausweis sehe ich mir das Haus meist vor Ort an.

3

Ausstellung

Der Ausweis bekommt eine amtliche Registriernummer und kommt digital zu Ihnen.

4

10 Jahre gültig

So lange können Sie ihn für Verkauf und Vermietung verwenden.

Sie brauchen kurzfristig einen Energieausweis?

Schreiben Sie mir, um welches Gebäude es geht. Ich sage Ihnen, welche Unterlagen ich brauche und wie schnell es geht.

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Fragen zum Energieausweis

Bis Ende 2026 gilt: Ein Wohnhaus mit bis zu vier Wohnungen, dessen Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das seitdem nicht mindestens auf den Wärmeschutz von 1977 gebracht wurde, braucht einen Bedarfsausweis. In allen anderen Fällen können Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Eigentümer von Wohnhäusern nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz grundsätzlich frei wählen.
Zehn Jahre ab Ausstellung. Ein noch gültiger Ausweis darf auch bei einem späteren Verkauf oder einer Vermietung verwendet werden.
Nein. Für die Anträge bei KfW und BAFA ist kein Energieausweis nötig. Nur für den Bonus bei energetisch besonders schlechten Häusern, der ab 2027 gilt, muss eine höchstens ein Jahr alte Bedarfsberechnung vorliegen, zum Beispiel aus einem Sanierungsfahrplan oder ein Bedarfsausweis der Klasse H.
Wer beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld. Kümmern Sie sich deshalb darum, bevor die erste Besichtigung stattfindet.

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Teilen Sie mir kurz mit, um welches Haus es geht und wofür Sie den Ausweis brauchen.

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