Energieausweis

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude – rechtssicher nach GEG, schnell und mit fundierter Gebäudebewertung.

Gesetzliche Pflicht
bei Verkauf, Vermietung und Sanierung

Der Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für alle Gebäude Pflicht, wenn sie verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Er muss Interessenten bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Auch bei Neubauten, bestimmten Sanierungsmaßnahmen und Umbauten ist ein aktueller Energieausweis erforderlich. Verstöße gegen die Ausweispflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.

Ich erstelle Ihnen den richtigen Energieausweis. Schnell, rechtssicher und mit einer ehrlichen Bewertung Ihres Gebäudes.

Pflicht bei diesen Anlässen

  • Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung
  • Vermietung, Verpachtung
  • Neubau oder grundlegende Sanierung (Bedarfsausweis)
  • KfW-Förderantrag für WPB-Bonus (Bedarfsausweis)
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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Bedarfsausweis Berechnungsbasiert

Basiert auf der energetischen Berechnung des Gebäudes. Spiegelt den baulichen Zustand wider, unabhängig vom Nutzungsverhalten.

Wann erforderlich
  • Neubauten und nach grundlegender Sanierung
  • KfW- und BAFA-Förderanträge
  • Gebäude unter 5 WE, Baujahr vor 1977 (unsaniert)
  • Aussagekräftiger für Kauf- und Verkaufsentscheidungen
Verbrauchsausweis Verbrauchsbasiert

Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Abhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner.

Wann möglich
  • Bestandsgebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten
  • Sanierte ältere Gebäude
  • Geringerer Aufwand und niedrigere Kosten
  • Nicht für Förderanträge geeignet

So läuft die Energieausweis-
Erstellung ab

In der Regel schnell und unkompliziert – ich benötige von Ihnen nur die notwendigen Unterlagen.

Unterlagen

Grundrisse, Baujahr, Heizsystem, Wohnfläche – ich teile Ihnen mit, was ich benötige.

Berechnung

Ich berechne die Energieklasse auf Basis der Gebäudedaten und Anlagentechnik.

Ausstellung

Der Energieausweis wird im offiziellen Register registriert und Ihnen digital übermittelt.

Gültigkeit

Der Energieausweis gilt 10 Jahre. Nach Ablauf oder bei wesentlichen Sanierungen ist ein neuer erforderlich.

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Schnell, rechtssicher und mit ehrlicher Gebäudebewertung.
Teilen Sie mir kurz mit, wofür Sie den Ausweis benötigen.

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