Büros, Werkstätten, Hallen, kommunale Gebäude und landwirtschaftliche Betriebe: Ich zeige Ihnen, wo Energie verloren geht, welche Maßnahmen sich rechnen und welche Förderung es dafür gibt.
Büros, Gewerbehallen, Praxen, Vereinsheime, Schulen, Rathäuser oder landwirtschaftliche Betriebe: Auch für Nichtwohngebäude lohnt sich ein durchdachtes Sanierungskonzept, bevor investiert wird.
Nichtwohngebäude werden anders berechnet als Wohnhäuser, weil Räume sehr unterschiedlich genutzt werden. Ich erfasse Gebäude und Nutzung, berechne den heutigen Zustand und entwickle ein Konzept, das zu Ihrem Betrieb und Ihrem Budget passt.
Gefördert werden Maßnahmen an Dach, Wänden und Fenstern, an Heizung und Lüftung sowie an der übrigen Anlagentechnik, je nach Maßnahme über das BAFA oder die KfW.
Nicht jeder Energieberater darf Nichtwohngebäude beraten. Ich bin in der Expertenliste des Bundes auch für Nichtwohngebäude eingetragen.
Schildern Sie mir kurz Ihr Objekt. Ich sage Ihnen, was sinnvoll ist und welche Förderung dafür greift.
Gefördert werden nur Heizungen mit erneuerbarer Energie, zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert.
Neben der Heizung selbst sind auch Heizkörper, Fußbodenheizung, Leitungen und andere notwendige Arbeiten förderfähig, wenn sie mit dem Tausch zusammenhängen.
Einige Punkte entscheiden darüber, ob die Förderung überhaupt bewilligt wird. Ich prüfe das für Ihr Gebäude und halte die Fristen ein.
Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzellen und Wärmenetzanschlüsse, keine Gas- oder Ölheizungen.
Mind. 5 Jahre alt zum Zeitpunkt der Antragstellung (Datum Bauantrag/Bauanzeige).
Nach Verfahren B, bestätigt vom Fachbetrieb. Bei Luftheizungen werden die Luftmengen eingestellt.
Digitale Schnittstelle für die Steuerung durch den Netzbetreiber, danach Pflicht zur Bestellung eines intelligenten Stromzählers. Mindestens Jahresarbeitszahl 3,0. Ab 2028 nur noch mit natürlichem Kältemittel.
Bei Einzelmaßnahmen sinkt die Förderung für Nicht-EU-Wärmepumpen auf 15 % statt 30 %. Bei der Effizienzhaus-Sanierung sind sie ab dann ganz ausgeschlossen.
Die förderfähigen Kosten müssen mind. 300 € (brutto) betragen.
Vor dem Antrag abschließen, aber nur mit Förder-Vorbehalt (aufschiebende oder auflösende Bedingung).
Ab bestimmten Auftragswerten ist eine förmliche Ausschreibung erforderlich.
Von der Heizung über die Wärmeverteilung bis zu Kälte, Lüftung und Gebäudeautomation.
Wärmepumpen (Luft, Erdreich oder Grundwasser), Biomasseheizungen ab 5 kW, Solarthermie sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper, Wärmeübergabestationen, Pufferspeicher. Bei Raumhöhen über 4 m auch ortsfeste Strahlungsheizungen (Dunkel-/Hellstrahler).
Energieeffiziente Kältetechnik, Gebäudeautomatisierung (Automatisierungsgrad Klasse B oder höher), Lüftungstechnik mit Wärme- und Kälterückgewinnung.
Ermitteln Sie unverbindlich, welche maximale Förderung für einen Heizungstausch in Ihrem Nichtwohngebäude theoretisch möglich wäre.
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbst nutzende Eigentümer von Wohnhäusern. Für Nichtwohngebäude gilt die Grundförderung von 30 %. Ab dem 1. Quartal 2027 gibt es für Wärmepumpen nur noch 15 %, mit Ursprung in der EU zusätzlich 15 % Wertschöpfungsbonus.
Zuschuss der KfW für eine neue Heizung mit erneuerbarer Energie im Nichtwohngebäude.
Unverbindliche Orientierung auf Basis der Förderrichtlinien vom 17.07.2026 (Anträge ab 21.07.2026). Der Rechner ersetzt keine Beratung. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderung hängt von den förderfähigen Kosten und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Schildern Sie mir kurz Gebäude, Nutzung und Vorhaben. Ich sage Ihnen, was sinnvoll ist und welche Förderung dafür infrage kommt.
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