Energieberatung Denkmal

Denkmalgeschützte Gebäude energetisch verbessern – mit Kenntnis der besonderen Fördervoraussetzungen, Bauphysik und Denkmalschutzauflagen.

Energieeffizienz und
Denkmalschutz im Einklang

Denkmalgeschützte Gebäude sind eine besondere Herausforderung in der Energieberatung. Standardmaßnahmen wie Außendämmung oder Fenstererneuerung sind oft nicht ohne weiteres möglich, oder scheitern an der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde.

Gleichzeitig bietet die KfW-Förderung für Baudenkmale besondere Konditionen. Seit der Reform vom 21. Juli 2026 wurde die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) zum neuen Basisstandard erhoben: Gefördert wird ein Baudenkmal nur noch als Effizienzhaus Denkmal EE (oder Denkmal NH). Mindestens 65 % des berechneten Wärme- und Kälteenergiebedarfs müssen durch erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme, Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen oder einen Wärmenetzanschluss gedeckt werden. Eine Förderung über Einzelmaßnahmen (BAFA) ist unabhängig davon weiterhin möglich.

Als zugelassener Energieeffizienz-Experte für Baudenkmale (EEE-Denkmal) bin ich berechtigt, die energetische Nachweisführung für denkmalgeschützte Objekte zu übernehmen und ich kenne die Besonderheiten aus der Praxis.

Was ich als EEE-Denkmal für Sie übernehme

  • Energetisches Gesamtkonzept unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Prüfung förderfähiger Maßnahmen und Umfeldmaßnahmen
  • Vollständige Förderabwicklung KfW + BAFA
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Effizienzhaus-Denkmal-Standards (KfW)

EH Denkmal EE

Neuer Basisstandard (seit 21.07.2026)

Einzige noch förderfähige Stufe für Baudenkmale. Mind. 65 % des Wärme- und Kältebedarfs müssen durch erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme, Wärmerückgewinnung oder Wärmenetzanschluss gedeckt werden. Keine festen Grenzwerte für die Gebäudehülle, sondern individuell nachgewiesen.

EH Denkmal NH

Alternative: Nachhaltigkeitsklasse

Alternativ zur EE-Klasse förderfähig, mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitskriterien statt reinem Erneuerbare-Energien-Anteil. Details prüfe ich im Einzelfall für Ihr Gebäude.

Erleichterungen trotz EE-Pflicht

Trotz der neuen 65-%-Anforderung gewährt der Gesetzgeber Baudenkmalen aufgrund der baulichen Besonderheiten spürbare Erleichterungen gegenüber normalen Effizienzhäusern:

  • Keine Lüftungspflicht, wenn der Einbau aus technischen Gründen oder Denkmalschutzauflagen nicht möglich ist
  • Keine festen Grenzwerte für den Wärmeverlust über die Gebäudehülle – nur bauphysikalische Mindestanforderungen für tatsächlich gedämmte Bauteile

Was ist bei Denkmalgebäuden förderfähig?

Die Förderfähigkeit hängt stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich förderfähig sind energetisch wirksame Maßnahmen an der thermischen Gebäudehülle sowie Anlagentechnik (Heizung, Lüftung). Als Umfeldmaßnahmen können auch Maßnahmen anerkannt werden, die technisch zwingend notwendig sind, um die förderfähigen Maßnahmen umsetzbar zu machen.

Wichtig: Ich dokumentiere den unmittelbaren technischen Zusammenhang und bestätige die Notwendigkeit. Das ist Voraussetzung für die Anerkennung von Umfeldmaßnahmen.

Fragen zur Energieberatung Denkmal

Beim normalen Effizienzhaus müssen feste Grenzwerte für Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust (HT') eingehalten werden, zusätzlich ist meist eine Lüftungsanlage sowie eine Vorlauftemperatur von max. 55 °C (NT-Ready) vorgeschrieben. Beim Effizienzhaus Denkmal entfallen diese starren Vorgaben – die Anforderung wird individuell nachgewiesen, als das energetisch Erreichbare unter Berücksichtigung der Denkmalschutzauflagen. Das ist flexibler, aber auch komplexer in der Nachweisführung.
Ja. Seit der Reform vom 21. Juli 2026 ist die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) zum verpflichtenden Basisstandard für die Förderung von Baudenkmalen geworden. Mindestens 65 % des berechneten Wärme- und Kälteenergiebedarfs müssen aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme, Wärmerückgewinnung oder einem Wärmenetzanschluss gedeckt werden. Eine Förderung ohne diesen Anteil ist in der aktuellen Richtlinie nicht mehr vorgesehen. Gleichzeitig profitieren Sie aber von Erleichterungen bei der Lüftungspflicht, der Vorlauftemperatur und den Dämmanforderungen, die auf normale Effizienzhäuser nicht zutreffen.
Ja. Auch bei Baudenkmalen sind Einzelmaßnahmen über das BAFA förderfähig. Zum Beispiel Kellerdeckendämmung, Dachbodendämmung.
Das hängt vom Einzelfall und der zuständigen Denkmalschutzbehörde ab. Oft müssen die neuen Fenster den bisherigen Fenstern optisch entsprechen (z. B. Kastenfenster, Vorsatzverglasungen). Ich stimme die technisch möglichen Maßnahmen vorab mit Ihnen ab und dokumentiere die Anforderungen für die Förderantragstellung.
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Ich bin als EEE für Baudenkmale zugelassen und kenne die besonderen Anforderungen aus der Praxis.

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