Heizungstausch
& Wärmepumpe

Ich berechne die Heizlast Ihres Gebäudes, beurteile das Heizsystem und sage Ihnen konkret, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Wärmepumpe sinnvoll ist – für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Unabhängige Beratung
vor der Entscheidung

Ich bin kein Handwerker und kein Hersteller. Ich bin unabhängiger Energieberater. Das bedeutet: Ich habe kein Interesse daran, Ihnen eine bestimmte Anlage zu verkaufen. Mein Interesse ist es, dass Sie die richtige Entscheidung für Ihr Gebäude treffen.

Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist die Grundlage. Darauf aufbauend prüfe ich das Heizsystem, die Vorlauftemperaturen und die Eignung der Heizflächen und entwickle eine konkrete Empfehlung, welche Wärmepumpe in welcher Auslegung sinnvoll ist.

  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1
  • Beurteilung Vorlauftemperatur und Heizsystem
  • Prüfung der Heizflächen (Heizkörper, Fußbodenheizung)
  • Empfehlung Wärmepumpentyp und Auslegungsgröße
  • Hydraulischer Abgleich Verfahren B (Nachweisführung)
  • KfW-Förderantrag und Abwicklung

Vorlauftemperatur & Wärmepumpen-Effizienz

Bis 45°C VorlaufSehr gut geeignet
45–55°C VorlaufGut geeignet
55–65°C VorlaufBedingt geeignet
Über 65°C VorlaufUmbau nötig

Die Vorlauftemperatur ist einer der entscheidenden Faktoren – aber nicht der einzige. Ich berechne das konkret für Ihr Gebäude.

So funktioniert eine Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe entzieht der Umgebung Wärme und hebt sie auf ein nutzbares Temperaturniveau an – mit deutlich weniger Energieeinsatz als eine klassische Heizung.

Außenluft z. B. 5°C Wärme Verdampfer & Kompressor verdichtet & erhitzt Kondensator gibt Wärme ab Heizsystem z. B. 35°C Kältemittelkreislauf (Verdichtung durch Strom) Außenluft z. B. 5°C Wärme Verdampfer & Kompressor verdichtet & erhitzt Kondensator gibt Wärme ab Heizsystem z. B. 35°C Kältemittelkreislauf

Aus 1 kWh eingesetztem Strom entstehen so je nach Anlage und Vorlauftemperatur 3 bis 4,5 kWh nutzbare Wärme (Jahresarbeitszahl).

Was wäre maximal förderfähig?

Ermitteln Sie unverbindlich, welche maximale Förderung für einen Heizungstausch in Ihrem Wohngebäude theoretisch möglich wäre.

Wichtig: Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gelten gesetzlich nur für maximal eine selbstgenutzte Wohneinheit je Antrag. Weitere Wohneinheiten im Gebäude erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Ein Kind im Haushalt reduziert das maßgebliche Einkommen um 10.000 € – wählen Sie in diesem Fall ggf. die nächsthöhere Einkommensstufe. Der Wertschöpfungsbonus für EU-Wärmepumpen gilt erst ab Q1 2027 und ist hier nicht berücksichtigt.

Max. förderfähige Kosten 28.000 €
Effektiver Fördersatz (Ø über alle WE) 30,0 %
Max. Fördersumme 8.400 €

Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und zeigt die theoretisch maximal mögliche Förderung auf Basis der ab 21.07.2026 geltenden BEG-Regelungen. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der berechneten Werte wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den konkreten förderfähigen Ausgaben und weiteren individuellen Voraussetzungen ab.

Fragen zum Heizungstausch

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet je nach Größe und Einbausituation zwischen 15.000 und 35.000 €. Der maximale Fördersatz beträgt seit der Reform vom 21. Juli 2026 bis zu 80 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €. Für alle anderen liegt die Obergrenze bei 70 %.

Der Fördersatz setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, einem gestaffelten Einkommensbonus (40 % bis 30.000 € Einkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €), dem Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 % bei Antragstellung bis 31.01.2027, danach halbjährlich sinkend) sowie ab Q1 2027 einem Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit EU-Ursprung. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gelten dabei nur für die von Ihnen selbst genutzte Wohneinheit – bei Mehrfamilienhäusern erhalten weitere Wohneinheiten nur die Grundförderung.

Familien profitieren zusätzlich vom Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 € – damit gilt die 80 %-Grenze z. B. auch für Familien mit einem tatsächlichen Einkommen bis 40.000 €.

Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit aktuell auf 28.000 € begrenzt, der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 €. Ich prüfe die konkrete Förderhöhe für Ihre Situation.
Ab dem 1. Quartal 2027 wird der Grundfördersatz für elektrisch angetriebene Wärmepumpen von 30 % auf 15 % halbiert. Wärmepumpen mit Ursprung in der EU (oder assoziierten Märkten) erhalten dafür einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 % und kommen damit weiterhin auf die vollen 30 % Grundförderung. Wärmepumpen ohne EU-Ursprung (z. B. aus Asien oder den USA) erhalten dann nur noch den reduzierten Basissatz von 15 %.

Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus über die KfW ist die Regelung strenger: Dort sind Wärmepumpen ohne EU-Ursprung ab Q1 2027 vollständig von der Förderung ausgeschlossen – die Kosten können dann gar nicht mehr als förderfähig angesetzt werden. Maßgeblich für die Einstufung ist jeweils der Zeitpunkt der Antragstellung. Die genauen Nachweispflichten zum Wertschöpfungsbonus sollen im 2. Halbjahr 2026 bekannt gegeben werden – ich halte Sie dazu auf dem Laufenden.
Nicht zwingend, aber oft sinnvoll. Wenn die Dämmung die Heizlast reduziert und die benötigte Vorlauftemperatur senkt, verbessert das die Effizienz der Wärmepumpe erheblich. Ich prüfe für Sie, ob und welche Vorbereitungsmaßnahmen sinnvoll sind.
Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass alle Heizkörper gleichmäßig mit Wärme versorgt werden und die Wärmepumpe nicht gegen einen falsch eingestellten Druckwiderstand arbeiten muss. Verfahren B ist Fördervoraussetzung und muss von einem Fachunternehmen bestätigt werden. Ich übernehme die Berechnung.
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Heizungstausch für
Gewerbe & Kommunen

Auch für Nichtwohngebäude – Büros, Gewerbeimmobilien, kommunale Gebäude, landwirtschaftliche Betriebe – ist der Umstieg auf eine förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien möglich. Gefördert werden ausschließlich Systeme auf Basis erneuerbarer Energien; mit Gas oder Öl betriebene Wärmeerzeuger sind grundsätzlich nicht mehr förderfähig.

Neben dem eigentlichen Wärmeerzeuger sind auch die notwendigen Komponenten zur Wärmeverteilung sowie ergänzende Effizienzmaßnahmen als Umfeldmaßnahmen förderfähig.

  • Heizlast- und Anlagenkonzept nach DIN V 18599
  • Prüfung der 65 %-Erneuerbare-Energien-Vorgabe
  • Hydraulischer Abgleich Verfahren B, ab 500 m² NGF
  • Auswahl förderfähiger Wärmeerzeuger und Wärmeübergabe
  • KfW-/BAFA-Förderantrag und Abwicklung

Was zwingend beachtet werden muss

65 %-EE-Vorgabe

Heizungsanlagen müssen mind. 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken.

Bestandsgebäude

Mind. 5 Jahre alt zum Zeitpunkt der Antragstellung (Datum Bauantrag/Bauanzeige).

Hydraulischer Abgleich

Verfahren B zwingend, ab 500 m² NGF.

Wärmepumpen-Technik

Digitale Schnittstelle, ab 2025 Smart-Meter-Gateway-fähig.

EU-Ursprung ab Q1 2027

Bei Einzelmaßnahmen sinkt die Förderung für Nicht-EU-Wärmepumpen auf 15 % statt 30 %. Bei der Effizienzhaus-Sanierung sind sie ab dann ganz ausgeschlossen.

Mindestinvestition

Die förderfähigen Kosten müssen mind. 300 € (brutto) betragen.

Liefervertrag

Mit aufschiebender Bedingung vor Antragstellung – bindet den Vertrag an die Förderzusage.

Kommunen: Vergaberecht

Ab bestimmten Auftragswerten ist eine förmliche Ausschreibung erforderlich.

Was konkret gefördert wird

Von der Wärmeerzeugung über die Verteilung bis zu ergänzenden Effizienzmaßnahmen.

Wärmeerzeugung

Elektrische Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Biomasseheizungen ab 5 kW, Solarthermie sowie Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze (Fernwärme).

Wärmeübergabe & Verteilung

Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper, Wärmeübergabestationen, Pufferspeicher. Bei Raumhöhen über 4 m auch ortsfeste Strahlungsheizungen (Dunkel-/Hellstrahler).

Weitere Effizienzmaßnahmen

Energieeffiziente Kältetechnik, Gebäudeautomatisierung (Automatisierungsgrad Klasse B oder höher), Lüftungstechnik mit Wärme- und Kälterückgewinnung.

Was wäre maximal förderfähig?

Ermitteln Sie unverbindlich, welche maximale Förderung für einen Heizungstausch in Ihrem Nichtwohngebäude theoretisch möglich wäre.

Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind ausschließlich Privatpersonen bei Wohngebäuden vorbehalten und gelten hier nicht. Stattdessen können Nichtwohngebäude ab Q1 2027 den Wertschöpfungsbonus (15 % für EU-Wärmepumpen) oder – bei Biomasseanlagen – einen Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € nutzen.

Grundfördersatz aktuell 30 %. Ab Q1 2027 gilt bei Wärmepumpen 15 % Grundförderung plus 15 % Wertschöpfungsbonus bei EU-Ursprung (in Summe unverändert 30 %, bei Nicht-EU-Wärmepumpen nur 15 %) – hier nicht berücksichtigt, da noch nicht in Kraft. Für Biomasse ist alternativ ein Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € möglich.

Max. förderfähige Kosten 28.000 €
Fördersatz 30,0 %
Max. Fördersumme 8.400 €

Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und zeigt die theoretisch maximal mögliche Förderung auf Basis der ab 21.07.2026 geltenden BEG-Regelungen. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der berechneten Werte wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den konkreten förderfähigen Ausgaben und weiteren individuellen Voraussetzungen ab.

Fragen zum Heizungstausch im Nichtwohngebäude

Gefördert werden ausschließlich Systeme auf Basis erneuerbarer Energien: elektrische Wärmepumpen (Luft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen), Biomasseheizungen ab 5 kW Nennwärmeleistung, solarthermische Anlagen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit mindestens 25 % Anteil erneuerbarer Energien. Mit Gas oder Öl betriebene Wärmeerzeuger sind grundsätzlich nicht mehr förderfähig.
Die neue Heizungsanlage muss mindestens 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein. Außerdem ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B zwingend erforderlich, ab 500 m² Nettogrundfläche. Die förderfähigen Kosten müssen zudem mindestens 300 € brutto betragen.
Ja. Wärmepumpen müssen über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung verfügen und ab 2025 an ein Smart-Meter-Gateway anschließbar sein.

Ab dem 1. Quartal 2027 wird zudem der Grundfördersatz für Wärmepumpen ohne EU-Ursprung von 30 % auf 15 % halbiert – Wärmepumpen mit EU-Ursprung erhalten stattdessen einen Wertschöpfungsbonus von 15 % und bleiben so bei den vollen 30 %. Wird die Heizung dagegen im Rahmen einer kompletten Effizienzhaus-Sanierung getauscht, sind Wärmepumpen ohne EU-Ursprung ab Q1 2027 vollständig von der Förderung ausgeschlossen. Für Biomasseanlagen ist alternativ ein Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € möglich.
Das kommt darauf an, wie Sie fördern lassen. Bei der Einzelmaßnahmen-Förderung bleiben auch Wärmepumpen ohne EU-Ursprung förderfähig, allerdings nur noch mit 15 % statt 30 %. Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzgebäude über die KfW ist die Regel strenger: Dort sind Wärmepumpen ohne EU-Ursprung ab Q1 2027 komplett von der Förderung ausgeschlossen. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Die genauen Nachweispflichten zum Wertschöpfungsbonus sollen im 2. Halbjahr 2026 veröffentlicht werden – ich halte Sie dazu auf dem Laufenden.
Vor der Antragstellung muss mit dem ausführenden Betrieb ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen werden, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft (oder wird wieder unwirksam), wenn die Förderzusage vorliegt bzw. ausbleibt. Achten Sie darauf, dass Ihr Handwerksbetrieb diese Klausel explizit in den Vertrag aufnimmt. Ohne sie kann es passieren, dass Sie vertraglich gebunden sind, bevor die Förderung überhaupt bewilligt wurde.
Ja. Anders als bei privaten oder gewerblichen Auftraggebern unterliegen Kommunen bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungen dem öffentlichen Vergaberecht. Ab bestimmten Auftragswerten ist eine förmliche Ausschreibung erforderlich. Das kann den Zeitplan des Projekts erheblich beeinflussen und sollte frühzeitig mit der zuständigen Vergabestelle abgestimmt werden.
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Ich berechne Ihre Heizlast und sage Ihnen, ob eine Wärmepumpe für Ihr Gebäude die richtige Wahl ist.

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