Ich berechne die Heizlast Ihres Gebäudes, beurteile das Heizsystem und sage Ihnen konkret, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Wärmepumpe sinnvoll ist – für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Ich bin kein Handwerker und kein Hersteller. Ich bin unabhängiger Energieberater. Das bedeutet: Ich habe kein Interesse daran, Ihnen eine bestimmte Anlage zu verkaufen. Mein Interesse ist es, dass Sie die richtige Entscheidung für Ihr Gebäude treffen.
Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist die Grundlage. Darauf aufbauend prüfe ich das Heizsystem, die Vorlauftemperaturen und die Eignung der Heizflächen und entwickle eine konkrete Empfehlung, welche Wärmepumpe in welcher Auslegung sinnvoll ist.
Die Vorlauftemperatur ist einer der entscheidenden Faktoren – aber nicht der einzige. Ich berechne das konkret für Ihr Gebäude.
Eine Wärmepumpe entzieht der Umgebung Wärme und hebt sie auf ein nutzbares Temperaturniveau an – mit deutlich weniger Energieeinsatz als eine klassische Heizung.
Aus 1 kWh eingesetztem Strom entstehen so je nach Anlage und Vorlauftemperatur 3 bis 4,5 kWh nutzbare Wärme (Jahresarbeitszahl).
Ermitteln Sie unverbindlich, welche maximale Förderung für einen Heizungstausch in Ihrem Wohngebäude theoretisch möglich wäre.
Wichtig: Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gelten gesetzlich nur für maximal eine selbstgenutzte Wohneinheit je Antrag. Weitere Wohneinheiten im Gebäude erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Ein Kind im Haushalt reduziert das maßgebliche Einkommen um 10.000 € – wählen Sie in diesem Fall ggf. die nächsthöhere Einkommensstufe. Der Wertschöpfungsbonus für EU-Wärmepumpen gilt erst ab Q1 2027 und ist hier nicht berücksichtigt.
Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und zeigt die theoretisch maximal mögliche Förderung auf Basis der ab 21.07.2026 geltenden BEG-Regelungen. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der berechneten Werte wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den konkreten förderfähigen Ausgaben und weiteren individuellen Voraussetzungen ab.
Auch für Nichtwohngebäude – Büros, Gewerbeimmobilien, kommunale Gebäude, landwirtschaftliche Betriebe – ist der Umstieg auf eine förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien möglich. Gefördert werden ausschließlich Systeme auf Basis erneuerbarer Energien; mit Gas oder Öl betriebene Wärmeerzeuger sind grundsätzlich nicht mehr förderfähig.
Neben dem eigentlichen Wärmeerzeuger sind auch die notwendigen Komponenten zur Wärmeverteilung sowie ergänzende Effizienzmaßnahmen als Umfeldmaßnahmen förderfähig.
Heizungsanlagen müssen mind. 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken.
Mind. 5 Jahre alt zum Zeitpunkt der Antragstellung (Datum Bauantrag/Bauanzeige).
Verfahren B zwingend, ab 500 m² NGF.
Digitale Schnittstelle, ab 2025 Smart-Meter-Gateway-fähig.
Bei Einzelmaßnahmen sinkt die Förderung für Nicht-EU-Wärmepumpen auf 15 % statt 30 %. Bei der Effizienzhaus-Sanierung sind sie ab dann ganz ausgeschlossen.
Die förderfähigen Kosten müssen mind. 300 € (brutto) betragen.
Mit aufschiebender Bedingung vor Antragstellung – bindet den Vertrag an die Förderzusage.
Ab bestimmten Auftragswerten ist eine förmliche Ausschreibung erforderlich.
Von der Wärmeerzeugung über die Verteilung bis zu ergänzenden Effizienzmaßnahmen.
Elektrische Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Biomasseheizungen ab 5 kW, Solarthermie sowie Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze (Fernwärme).
Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper, Wärmeübergabestationen, Pufferspeicher. Bei Raumhöhen über 4 m auch ortsfeste Strahlungsheizungen (Dunkel-/Hellstrahler).
Energieeffiziente Kältetechnik, Gebäudeautomatisierung (Automatisierungsgrad Klasse B oder höher), Lüftungstechnik mit Wärme- und Kälterückgewinnung.
Ermitteln Sie unverbindlich, welche maximale Förderung für einen Heizungstausch in Ihrem Nichtwohngebäude theoretisch möglich wäre.
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind ausschließlich Privatpersonen bei Wohngebäuden vorbehalten und gelten hier nicht. Stattdessen können Nichtwohngebäude ab Q1 2027 den Wertschöpfungsbonus (15 % für EU-Wärmepumpen) oder – bei Biomasseanlagen – einen Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € nutzen.
Grundfördersatz aktuell 30 %. Ab Q1 2027 gilt bei Wärmepumpen 15 % Grundförderung plus 15 % Wertschöpfungsbonus bei EU-Ursprung (in Summe unverändert 30 %, bei Nicht-EU-Wärmepumpen nur 15 %) – hier nicht berücksichtigt, da noch nicht in Kraft. Für Biomasse ist alternativ ein Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € möglich.
Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und zeigt die theoretisch maximal mögliche Förderung auf Basis der ab 21.07.2026 geltenden BEG-Regelungen. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der berechneten Werte wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den konkreten förderfähigen Ausgaben und weiteren individuellen Voraussetzungen ab.
Ich berechne Ihre Heizlast und sage Ihnen, ob eine Wärmepumpe für Ihr Gebäude die richtige Wahl ist.
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