Sanierungsfahrplan
(iSFP) & Energieberatung

Die Energieberatung ist die Grundlage für jede sinnvolle und förderfähige Sanierung – für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Was ist der iSFP und warum lohnt er sich?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein staatlich gefördertes Beratungsinstrument, das Ihnen zeigt, wie Sie Ihr Gebäude schrittweise, sinnvoll und förderfähig sanieren können.

Er ist kein starrer Plan, sondern eine flexible Grundlage: Sie können Maßnahmen in Ihrer eigenen Reihenfolge und in Ihrem eigenen Tempo umsetzen – trotzdem profitieren Sie bei jeder Maßnahme vom iSFP-Bonus von 5 % zusätzlicher Förderung über das BAFA.

Der iSFP wird auf Ihr Gebäude, Ihre Nutzung und Ihre Ziele zugeschnitten. Er zeigt, welche Maßnahmen technisch zusammenpassen, was sie kosten und welche Fördermittel abrufbar sind.

+5 %
iSFP-Bonus auf jede geförderte Einzelmaßnahme (BAFA)
50 %
der Beratungskosten gefördert durch BAFA (bis zu 650 € oder 850 €)
15 J.
aktuelle Gültigkeit des iSFP-Bonus. Maßnahmen flexibel zeitlich umsetzen
1x
Vor-Ort-Begehung durch qualifizierten Energieeffizienz-Experten

So läuft die iSFP-Erstellung ab

  • Erstgespräch & UnterlagenprüfungWir klären Ihr Gebäude, Ihre Ziele und welche Unterlagen vorhanden sind (Grundrisse, Energieausweis, Abrechnungen).
  • Vor-Ort-BegehungIch besuche Ihr Gebäude und nehme den energetischen Ist-Zustand auf: Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Anlagentechnik.
  • Energetische BerechnungAuf Basis der Aufnahme berechne ich den aktuellen Ist-Zustand nach den aktuellen Normen und anhand Ihres Verbrauchs.
  • Maßnahmenentwicklung & PriorisierungIch entwickle Sanierungsmaßnahmen, prüfe technische Zusammenhänge und empfehle eine sinnvolle Reihenfolge.
  • FördermittelprüfungWelche BAFA- und KfW-Programme greifen für welche Maßnahme? Das wird konkret und positionsweise geprüft.
  • iSFP-Dokument & ErläuterungsgesprächSie erhalten den fertigen Sanierungsfahrplan und ich erkläre Ihnen die Ergebnisse verständlich und beantworte Ihre Fragen.

Was ist der iSFP-Bonus?

20 % Fördersatz für Einzelmaßnahmen mit iSFP (statt 15 % ohne)
15 %
+5 %
Grundförderung 15 % iSFP-Bonus +5 % (nur erste 30.000 €)

Förderfähige Kosten je Wohneinheit – mit iSFP verdoppelt:

ohne iSFP
30.000 €
mit iSFP
60.000 €

Rechenbeispiel: Investition 60.000 €

20 % auf erste 30.000 € = 6.000 €
15 % auf weitere 30.000 € = 4.500 €
Gesamt: 10.500 € statt vorher 12.000 €

Wichtig: Bei mehreren Wohneinheiten verdoppelt sich die Kostengrenze auf jeder Stufe (2.–6. WE: 15.000 € → 30.000 €, ab 7. WE: 8.000 € → 15.000 €). Bei Investitionen unter 30.000 € entfällt der 5 %-Bonus – dann gelten nur die regulären 15 %.

Häufige Fragen zum iSFP

Nein. Einzelmaßnahmen können auch ohne iSFP gefördert werden. Mit iSFP erhalten Sie weiterhin die doppelten förderfähigen Kosten auf jede Maßnahme. Der zusätzliche 5 %-Bonus gilt seit der Reform vom Juli 2026 nur noch für die ersten 30.000 € Investition und setzt eine Mindestinvestition von 30.000 € voraus. Zudem bietet der Fahrplan eine klare Entscheidungsgrundlage und verhindert, dass Sie Maßnahmen in falscher Reihenfolge umsetzen.
In der Regel 2 bis 3 Wochen, abhängig von der Gebäudegröße und der vorhandenen Unterlagen. Nach dem Vor-Ort-Termin folgt die Berechnung, Maßnahmenentwicklung und Erstellung des Dokuments.
Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 % der Beratungskosten (max. 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 850 € für Gebäude mit 3+ Wohneinheiten). Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen WEG-Zuschlag von 250 € für die Erläuterung der Ergebnisse in der Eigentümerversammlung. Der Eigenanteil ist damit in der Regel überschaubar. Das genaue Angebot erstelle ich Ihnen nach dem Erstgespräch.

Energieberatung für Gewerbe & Kommunen

Auch für Nichtwohngebäude, also Büros, Gewerbeimmobilien, kommunale Gebäude, landwirtschaftliche Betriebe, gibt es strukturierte Energieberatung mit einem sinnvollen Sanierungskonzept und Fördermöglichkeiten.

Nichtwohngebäude werden nach anderen Berechnungsverfahren bewertet als Wohngebäude. Die Nutzungsprofile sind vielfältiger, die technischen Anforderungen oft komplexer. Ich berechne den aktuellen Ist-Zustand nach der DIN V 18599 und entwickle darauf aufbauend ein realistisches Sanierungskonzept.

Förderfähig sind auch hier Maßnahmen an der Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Anlagentechnik. Je nach Gebäude und Vorhaben über BAFA oder KfW.

Wichtig für Nichtwohngebäude

Nicht jeder Energieberater ist für Nichtwohngebäude zugelassen. Als zertifizierter Gebäudeenergieberater bin ich auch für Nichtwohngebäude berechtigt und begleite Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

So läuft die Energieberatung ab

  • Erstgespräch & UnterlagenprüfungWir klären Ihr Gebäude, Ihre Nutzung und welche Unterlagen vorhanden sind (Grundrisse, Energieausweis, Verbrauchsdaten).
  • Vor-Ort-BegehungIch besuche Ihr Gebäude und nehme den energetischen Ist-Zustand auf: Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Anlagentechnik.
  • Energetische BerechnungAuf Basis der Aufnahme berechne ich den aktuellen Ist-Zustand nach DIN V 18599 und anhand Ihres Verbrauchs.
  • Maßnahmenentwicklung & PriorisierungIch entwickle Sanierungsmaßnahmen, prüfe technische Zusammenhänge und empfehle eine sinnvolle Reihenfolge.
  • FördermittelprüfungWelche BAFA- und KfW-Programme greifen für welche Maßnahme? Das wird konkret und positionsweise geprüft.
  • Energieberatungsbericht & ErläuterungsgesprächSie erhalten den fertigen Energieberatungsbericht und ich erkläre Ihnen die Ergebnisse verständlich und beantworte Ihre Fragen.

Häufige Fragen zur Energieberatung Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude gibt es Fördermittel über die Bundesförderung Effiziente Gebäude Nichtwohngebäude (BEG NWG) – sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Gesamtsanierungen zum Effizienzgebäude-Standard. Zuständig sind je nach Maßnahme BAFA und KfW. Voraussetzung ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten.
Ja. Bei Nichtwohngebäuden ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 vorgeschrieben – sowohl bei Verkauf und Vermietung als auch für Förderanträge. Der Bedarfsausweis erfordert eine detaillierte Berechnung des Gebäudes und seiner Nutzungsprofile.
Das hängt von der Größe und Nutzungsart des Gebäudes ab. Einfache Gewerbegebäude können in 3 bis 4 Wochen bearbeitet werden. Bei größeren oder komplexeren Objekten mit mehreren Nutzungszonen sollten 4 bis 8 Wochen eingeplant werden. Nach dem Erstgespräch gebe ich Ihnen eine realistische Einschätzung.

Energieberatung anfragen

Ich erstelle Ihnen gerne nach einem ersten Gespräch ein konkretes Angebot für die Energieberatung.

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