Für eine neue Heizung, Dämmung oder neue Fenster gibt es staatliche Zuschüsse. Ich prüfe, was für Ihr Vorhaben möglich ist, und übernehme Antrag, Nachweise und Abschluss.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zahlt Zuschüsse für Heizung, Dämmung und Fenster und vergibt günstige Kredite für Komplettsanierungen. Trotzdem bleibt oft Geld liegen: weil die Formulare abschrecken, weil der Antrag zu spät kommt oder weil niemand weiß, welches Programm passt.
Bei den meisten Programmen muss ein Energieeffizienz-Experte mitwirken. Ich bin in der Expertenliste des Bundes eingetragen und übernehme den ganzen Ablauf: prüfen, beantragen, begleiten, abrechnen.
Wichtig: Stellen Sie den Förderantrag, bevor Sie einen Handwerker fest beauftragen. Vorher erlaubt ist nur ein Vertrag mit Förder-Vorbehalt, der erst gilt, wenn die Förderung zugesagt ist. Sprechen Sie mich an, bevor Sie etwas unterschreiben.
Ich sehe mir Ihr Vorhaben an und prüfe, welche Programme von KfW und BAFA passen und wie man sie sinnvoll kombiniert.
Für die KfW erstelle ich die „Bestätigung zum Antrag“, mit der Sie den Antrag online stellen. Beim BAFA stelle ich den Antrag für Sie.
Ich beantworte Fragen der Handwerker und achte darauf, dass alles so ausgeführt wird, wie es die Förderung verlangt.
Nach der Fertigstellung bestätige ich die Durchführung (KfW) oder reiche den Nachweis ein (BAFA). Danach wird der Zuschuss überwiesen.
Drei Programme decken fast alle Vorhaben an einem Wohnhaus ab. Die Zahlen gelten für Anträge seit dem 21. Juli 2026.
Vereinfachte Übersicht. Heizung (KfW) und Dämmung (BAFA) lassen sich kombinieren. Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus dagegen nicht mehr gleichzeitig.
Beispiel: Bei Einkommen bis 30.000 € plus Klimageschwindigkeitsbonus ergäben sich rechnerisch 86 %, gedeckelt auf maximal 80 %. Ohne die volle Einkommensstufe liegt die Grenze bei 70 %.
Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 alle sechs Monate um 750 €, bis auf 22.000 € ab August 2030. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur für die selbst bewohnte Wohneinheit. Bei mehreren Wohnungen verteilt sich der Höchstbetrag gleichmäßig, die Boni gelten nur für den Anteil der eigenen Wohnung.
Ab dem 1. Quartal 2027 gibt es für Wärmepumpen ohne EU-Ursprung nur noch 15 % statt 30 %. Die förderfähigen Kosten richten sich nach der Nettogrundfläche. Mehr dazu unter Gewerbe & Kommunen.
Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Je kleiner die Zahl, desto weniger Energie braucht das Haus. Nach der Sanierung muss es zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie heizen (EE-Klasse).
Ohne Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt es bei 15 %. Der iSFP-Bonus setzt voraus, dass die Maßnahme im Fahrplan steht und mindestens 30.000 € kostet. Der WPB-Bonus gilt ab 2027 nur für Dämmung an energetisch besonders schlechten Häusern und setzt ebenfalls einen iSFP voraus.
Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten pro Gebäude und Kalenderjahr: erste Wohneinheit 30.000 € (mit iSFP-Bonus 60.000 €), zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 € (mit iSFP-Bonus je 30.000 €), ab der siebten je 8.000 € (mit iSFP-Bonus je 15.000 €).
Zuschuss vom BAFA für Maßnahmen an Dach, Wänden, Fenstern und Anlagentechnik (außer Heizung). Für die neue Heizung gibt es einen eigenen Rechner auf der Seite Heizungstausch.
Unverbindliche Orientierung auf Basis der Förderrichtlinien vom 17.07.2026 (Anträge ab 21.07.2026). Der Rechner ersetzt keine Beratung. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderung hängt von den förderfähigen Kosten und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Für Fenster, Türen und sommerlichen Wärmeschutz bleibt es einheitlich bei 15 %. Hier ist kein WPB-Bonus möglich. Kein iSFP-Bonus und keine Budgetverdopplung bei Nichtwohngebäuden.
Höchstgrenze förderfähige Kosten: 500 € je m² Nettogrundfläche, pro Gebäude und Kalenderjahr. Mehr dazu unter Gewerbe & Kommunen.
Zuschuss vom BAFA für Nichtwohngebäude.
Unverbindliche Orientierung auf Basis der Förderrichtlinien vom 17.07.2026 (Anträge ab 21.07.2026). Der Rechner ersetzt keine Beratung. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderung hängt von den förderfähigen Kosten und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Schildern Sie mir kurz Ihr Projekt. Ich sage Ihnen, welche Programme passen und was realistisch möglich ist.
Beschreiben Sie mir kurz Ihr Vorhaben oder schicken Sie mir Ihre Unterlagen. Ich sage Ihnen, welche Förderung für Sie möglich ist.
Jetzt anfragen