Förderung ist komplex –
aber lohnt sich fast immer

Ich prüfe, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben passen – und übernehme Antragstellung, Nachweise und Abschluss vollständig für Sie.

Bürokratie ist kein Grund,
auf Förderung zu verzichten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet erhebliche Zuschüsse und günstige Kredite. Dennoch werden Fördermittel häufig nicht beantragt, weil die Bürokratie abschreckt, weil Fristen verpasst werden oder weil nicht bekannt ist, welche Programme überhaupt verfügbar sind.

Als zugelassener Energieeffizienz-Experte übernehme ich den gesamten Prozess für Sie: von der Prüfung, welche Programme passen, über die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises nach Abschluss.

⚠ Wichtig: KfW- und BAFA-Förderanträge müssen grundsätzlich vor Beauftragung der Fachunternehmen gestellt werden! Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Sprechen Sie mich an, bevor Sie Handwerker beauftragen.

Förderung prüfen lassen

Was ich im Förderprozess übernehme

1

Förderprogramme prüfen

Ich prüfe positionsweise, welche KfW- und BAFA-Programme für Ihre Maßnahmen in Frage kommen und wie sie kombiniert werden können.

2

Antragstellung

Vor Maßnahmenbeginn erstelle ich die technische Bestätigung (für KfW), die für den Förderantrag benötigt wird, oder stelle den Maßnahmenantrag (BAFA).

3

Begleitung der Umsetzung

Ich stehe für Rückfragen bereit und stelle sicher, dass die Umsetzung förderkonform erfolgt.

4

Fördermittelabschluss

Nach Abschluss der Maßnahmen erstelle ich die Bestätigung nach Durchführung (KfW) oder reiche den Verwendungsnachweis (BAFA) ein.

Die wichtigsten Programme

Ich arbeite regelmäßig mit diesen Förderprogrammen und kenne ihre Anforderungen im Detail.

Was möchten Sie umsetzen?
Heizungstausch
KfW HeizungBis zu 80 % Zuschuss
Dämmung, Fenster, Anlagentechnik
BAFA Einzelmaßnahmen15 % (mit iSFP bis 25 %)
Komplettsanierung
KfW EffizienzhausBis 150.000 €/WE Kredit

Vereinfachte Orientierung – häufig lassen sich mehrere Programme sinnvoll kombinieren. Ich prüfe die optimale Strategie für Ihr Vorhaben.

KfW Heizung

Heizungsförderung (BEG)

bis 80 % der Kosten beim Heizungstausch – z. B. Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme
30 %
+16 %
+40 %
Kappungsgrenze 80 %
Grundförderung 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus bis 16 %
Einkommensbonus bis 40 %

Beispiel: Bei Einkommen bis 30.000 € plus Klimageschwindigkeitsbonus ergäben sich rechnerisch 86 % – gedeckelt auf maximal 80 %. Ohne die volle Einkommensstufe liegt die Grenze bei 70 %.

  • Grundförderung 30 %
  • Einkommensbonus gestaffelt: 40 % (bis 30.000 €) · 30 % (bis 40.000 €) · 10 % (bis 50.000 €)
  • Klimageschwindigkeitsbonus aktuell 16 % (bei Antragstellung bis 31.01.2027, sinkt danach halbjährlich um 4 %-Punkte)
  • Wertschöpfungsbonus ab Q1 2027: +15 % für Wärmepumpen mit EU-Ursprung (Grundförderung sinkt gleichzeitig auf 15 %, EU-Wärmepumpen bleiben so bei 30 %, Nicht-EU-Wärmepumpen erhalten nur noch 15 %)
  • Familienzuschlag: pro minderjährigem Kind sinkt das maßgebliche Einkommen um 10.000 €

Höchstgrenze förderfähige Kosten (1. Wohneinheit): 28.000 € – sinkt planmäßig weiter bis 22.000 € (Ende 2030). Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gelten nur für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit.

30 % Grundfördersatz für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden
30 %
Grundförderung 30 % (keine Einkommens-/Klimaboni bei NWG)

Ab Q1 2027 gilt bei Wärmepumpen ohne EU-Ursprung nur noch 15 % statt 30 %. Förderfähige Kosten sind an die Netto-Grundfläche gekoppelt.

  • Grundfördersatz 30 % (ab Q1 2027 bei Wärmepumpen ohne EU-Ursprung: nur noch 15 %; mit EU-Ursprung weiterhin 30 % durch zusätzlichen Wertschöpfungsbonus)
  • Höchstgrenze (Flächen bis 150 m²): 28.000 €
  • Größere Flächen gestaffelt: 197 €/m² (151.–400. m²) · 118 €/m² (401.–1000. m²) · 79 €/m² (ab 1001. m²)
KfW EH

Effizienzhaus-Kredit 261/263

150.000 € zinsgünstiger Kredit je Wohneinheit, mit Tilgungszuschuss

Für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus-Standard (EH 40 bis EH 85) – mit oder ohne Tilgungszuschuss je nach erreichtem Niveau.

EH 40 EH 55 EH 70 EH 85
  • Bis 150.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit
  • Effizienzhaus 40 bis 85 – je niedriger die Zahl, desto höher meist der Tilgungszuschuss
  • Ab Q1 2027: Wärmepumpen ohne EU-Ursprung sind hier vollständig von der Förderung ausgeschlossen (strenger als bei Einzelmaßnahmen)
BAFA

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

bis 25 % für Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung – je nach iSFP und Bausubstanz
15 %
+5
+5
Grundförderung 15 %
iSFP-Bonus +5 % (erste 30.000 €)
WPB-Bonus +5 % (nur Dämmung, ab Q1 2027)

Ohne iSFP bleibt es bei 15 %. Der WPB-Bonus setzt einen vorliegenden iSFP voraus und gilt nur für Dämmmaßnahmen bei nachgewiesen schlechter Bausubstanz.

  • Dämmung: 15 % (mit iSFP 20 % auf die ersten 30.000 €, zusätzlich WPB-Bonus +5 % möglich)
  • Fenster/Türen: 15 % (mit iSFP 20 % auf die ersten 30.000 €)
  • Heizungsoptimierung: 15 % (mit iSFP 20 % auf die ersten 30.000 €)
  • WPB-Bonus (ab Q1 2027): +5 % zusätzlich für Dämmmaßnahmen bei nachgewiesen schlechter Bausubstanz (Energieausweis Klasse H) – setzt vorliegenden iSFP voraus, max. 3 Anträge pro Gebäude, keine Mindestinvestitionsgrenze für diesen Bonus

Höchstgrenze bei Mehrfamilienhäusern: 1. WE 30.000 € (mit iSFP 60.000 €) · 2.–6. WE je 15.000 € (mit iSFP je 30.000 €) · ab 7. WE je 8.000 € (mit iSFP je 15.000 €).

Förderrechner: Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (Wohngebäude)

Ermittelt die maximal möglichen förderfähigen Kosten und die theoretische Höchstförderung für Ihr Gebäude – z. B. bei Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung.

Der WPB-Bonus setzt einen vorliegenden iSFP voraus und wird erst für Anträge ab Q1 2027 gewährt – hier zur Orientierung bereits berücksichtigt.

Max. förderfähige Kosten 30.000 €
Fördersatz (effektiv) 15,0 %
Max. Fördersumme 4.500 €

Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und zeigt die theoretisch maximal mögliche Förderung auf Basis der ab 21.07.2026 geltenden BEG-Regelungen. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der berechneten Werte wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den konkreten förderfähigen Ausgaben und weiteren individuellen Voraussetzungen ab.

bis 20 % für Dämmmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden mit nachgewiesen schlechter Substanz
15 %
+5
Grundförderung 15 %
WPB-Bonus +5 % (nur Dämmung, ab Q1 2027)

Für Fenster, Türen und sommerlichen Wärmeschutz bleibt es einheitlich bei 15 % – hier ist kein WPB-Bonus möglich. Kein iSFP-Bonus und keine Budgetverdopplung bei Nichtwohngebäuden.

  • Dämmung (Außenwände, Dach, Geschossdecke, Bodenfläche): 15 % (mit WPB-Bonus ab Q1 2027: 20 %)
  • Fenster, Türen, sommerlicher Wärmeschutz: einheitlich 15 % – kein WPB-Bonus möglich
  • Kein iSFP-Bonus und keine Budgetverdopplung bei Nichtwohngebäuden
  • WPB-Bonus setzt geförderte Energieberatung (EBN, Modul 2, ab 1.1.2021) sowie EEE-Bestätigung voraus

Höchstgrenze förderfähige Kosten: 500 € je m² Nettogrundfläche und Kalenderjahr.

Förderrechner: Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (Nichtwohngebäude)

Ermittelt die maximal möglichen förderfähigen Kosten und die theoretische Höchstförderung für Ihr Nichtwohngebäude.

Der WPB-Bonus gilt nur für Dämmmaßnahmen, setzt eine geförderte EBN (Modul 2) voraus und wird erst für Anträge ab Q1 2027 gewährt – hier zur Orientierung bereits berücksichtigt. Maßgeblich ist die thermisch konditionierte Nettogrundfläche.

Max. förderfähige Kosten 250.000 €
Fördersatz 15,0 %
Max. Fördersumme 37.500 €

Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und zeigt die theoretisch maximal mögliche Förderung auf Basis der ab 21.07.2026 geltenden BEG-Regelungen. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der berechneten Werte wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den konkreten förderfähigen Ausgaben und weiteren individuellen Voraussetzungen ab.

Fragen zur Fördermittelberatung

Grundsätzlich ist eine Kombination möglich – aber nicht für dieselbe Maßnahme. Verschiedene Maßnahmen (z. B. Dach über BAFA, Heizung über KfW) können kombiniert werden. Doppelförderung der gleichen Maßnahme ist nicht zulässig. Ich prüfe die optimale Förderstrategie für Sie.
Dann entfällt die Förderung vollständig. KfW und BAFA verlangen, dass der Antrag vor Beauftragung der Handwerker gestellt wird. Deshalb empfehle ich, mich so früh wie möglich in die Planung einzubeziehen.
Ja. Die Kosten für die Energieberatung werden mit 50 % der Kosten (jedoch auf einen Maximalbetrag gedeckelt) bezuschusst. Das macht die Beratung in vielen Fällen sehr erschwinglich.
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Förderpotenzial prüfen lassen

Beschreiben Sie mir kurz Ihr Vorhaben oder schicken Sie mir Ihre Unterlagen. Ich sage Ihnen, welche Förderung für Sie möglich ist.

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