Förderung für Ihr Haus:
Ich kümmere mich um den Antrag

Für eine neue Heizung, Dämmung oder neue Fenster gibt es staatliche Zuschüsse. Ich prüfe, was für Ihr Vorhaben möglich ist, und übernehme Antrag, Nachweise und Abschluss.

Kurz gesagt

  • Erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer den Handwerker vorher fest beauftragt, bekommt keine Förderung.
  • Für eine neue Heizung, zum Beispiel eine Wärmepumpe, gibt die KfW 30 bis 70 % Zuschuss, bei geringem Einkommen bis zu 80 %.
  • Für Dämmung und Fenster gibt das BAFA 15 % Zuschuss. Mit einem Sanierungsfahrplan verdoppelt sich die Summe, die gefördert werden kann.
  • Ich übernehme Antrag und Nachweise, von der Planung bis zur Auszahlung.

Viel Papier,
aber es lohnt sich

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zahlt Zuschüsse für Heizung, Dämmung und Fenster und vergibt günstige Kredite für Komplettsanierungen. Trotzdem bleibt oft Geld liegen: weil die Formulare abschrecken, weil der Antrag zu spät kommt oder weil niemand weiß, welches Programm passt.

Bei den meisten Programmen muss ein Energieeffizienz-Experte mitwirken. Ich bin in der Expertenliste des Bundes eingetragen und übernehme den ganzen Ablauf: prüfen, beantragen, begleiten, abrechnen.

Wichtig: Stellen Sie den Förderantrag, bevor Sie einen Handwerker fest beauftragen. Vorher erlaubt ist nur ein Vertrag mit Förder-Vorbehalt, der erst gilt, wenn die Förderung zugesagt ist. Sprechen Sie mich an, bevor Sie etwas unterschreiben.

Förderung prüfen lassen

Was ich im Förderprozess übernehme

1

Förderung prüfen

Ich sehe mir Ihr Vorhaben an und prüfe, welche Programme von KfW und BAFA passen und wie man sie sinnvoll kombiniert.

2

Antrag vorbereiten

Für die KfW erstelle ich die „Bestätigung zum Antrag“, mit der Sie den Antrag online stellen. Beim BAFA stelle ich den Antrag für Sie.

3

Umsetzung begleiten

Ich beantworte Fragen der Handwerker und achte darauf, dass alles so ausgeführt wird, wie es die Förderung verlangt.

4

Abschluss und Auszahlung

Nach der Fertigstellung bestätige ich die Durchführung (KfW) oder reiche den Nachweis ein (BAFA). Danach wird der Zuschuss überwiesen.

Ablauf einer Förderung in vier Schritten 1. Beratung und Fördercheck. 2. Antrag stellen, Handwerkervertrag nur mit Förder-Vorbehalt. 3. Umsetzen. 4. Nachweis und Auszahlung. Wer vor dem Antrag fest beauftragt, verliert die Förderung. Ab hier dürfen die Handwerker loslegen 1 2 3 4 Beratung & Fördercheck Antrag stellen Umsetzen Nachweis & Geld Ich prüfe, welche Programmezu Ihrem Vorhaben passen. Vertrag mit dem Handwerkernur mit Förder-Vorbehalt. Erst nach dem Antrag,am sichersten nach der Zusage. Ich bestätige die Ausführung,der Zuschuss kommt aufs Konto. ! Wer vor dem Antrag fest beauftragt oder anfängt, verliert die Förderung. Ablauf einer Förderung in vier Schritten 1. Beratung und Fördercheck. 2. Antrag stellen, Handwerkervertrag nur mit Förder-Vorbehalt. 3. Umsetzen. 4. Nachweis und Auszahlung. Wer vor dem Antrag fest beauftragt, verliert die Förderung. 1 2 Ab hier dürfen Handwerker loslegen 3 4 Beratung & Fördercheck Antrag stellen Umsetzen Nachweis & Geld Ich prüfe, welche Programmezu Ihrem Vorhaben passen. Vertrag mit dem Handwerkernur mit Förder-Vorbehalt. Erst nach dem Antrag,am sichersten nach der Zusage. Ich bestätige die Ausführung,der Zuschuss kommt aufs Konto. ! Wer vor dem Antrag fest beauftragt oder anfängt, verliert die Förderung.
So läuft eine Förderung ab. „Förder-Vorbehalt“ heißt: Der Vertrag gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist.

Die wichtigsten Programme

Drei Programme decken fast alle Vorhaben an einem Wohnhaus ab. Die Zahlen gelten für Anträge seit dem 21. Juli 2026.

Was möchten Sie umsetzen?
Heizungstausch
↓
KfW HeizungBis zu 80 % Zuschuss
Dämmung, Fenster, Anlagentechnik
↓
BAFA Einzelmaßnahmen15 %, mit Boni bis 25 %
Komplettsanierung
↓
KfW EffizienzhausBis 150.000 €/WE Kredit

Vereinfachte Übersicht. Heizung (KfW) und Dämmung (BAFA) lassen sich kombinieren. Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus dagegen nicht mehr gleichzeitig.

KfW Heizung

Heizungsförderung (BEG)

bis 80 % der Kosten beim Heizungstausch, z. B. Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme
30 %
+16 %
+40 %
Kappungsgrenze 80 %
Grundförderung 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus bis 16 %
Einkommensbonus bis 40 %

Beispiel: Bei Einkommen bis 30.000 € plus Klimageschwindigkeitsbonus ergäben sich rechnerisch 86 %, gedeckelt auf maximal 80 %. Ohne die volle Einkommensstufe liegt die Grenze bei 70 %.

  • Grundförderung 30 % für alle Eigentümer
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 % bei Antrag bis 31.01.2027. Danach sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 01.08.2028. Voraussetzung: Sie wohnen selbst im Haus und ersetzen eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung.
  • Einkommensbonus für selbst nutzende Eigentümer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen (Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag)
  • Familienzuschlag: Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, wird das Einkommen einmalig um 10.000 € niedriger angesetzt, unabhängig von der Zahl der Kinder
  • Wertschöpfungsbonus ab dem 1. Quartal 2027: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt auf 15 %, Wärmepumpen mit Ursprung in der EU erhalten 15 % Bonus dazu. Die Einzelheiten sind noch nicht veröffentlicht.

Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 alle sechs Monate um 750 €, bis auf 22.000 € ab August 2030. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur für die selbst bewohnte Wohneinheit. Bei mehreren Wohnungen verteilt sich der Höchstbetrag gleichmäßig, die Boni gelten nur für den Anteil der eigenen Wohnung.

30 % Grundfördersatz für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden
30 %
Grundförderung 30 % (keine Einkommens-/Klimaboni bei NWG)

Ab dem 1. Quartal 2027 gibt es für Wärmepumpen ohne EU-Ursprung nur noch 15 % statt 30 %. Die förderfähigen Kosten richten sich nach der Nettogrundfläche. Mehr dazu unter Gewerbe & Kommunen.

  • Grundfördersatz 30 % (ab Q1 2027 bei Wärmepumpen ohne EU-Ursprung: nur noch 15 %; mit EU-Ursprung weiterhin 30 % durch zusätzlichen Wertschöpfungsbonus)
  • Höchstgrenze (Flächen bis 150 m²): 28.000 €
  • Größere Flächen gestaffelt: 197 €/m² (151. bis 400. m²) · 118 €/m² (401. bis 1000. m²) · 79 €/m² (ab 1001. m²)
KfW EH

Effizienzhaus-Kredit (KfW 261)

150.000 € zinsgünstiger Kredit je Wohneinheit, je nach Stufe mit Tilgungszuschuss

Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Je kleiner die Zahl, desto weniger Energie braucht das Haus. Nach der Sanierung muss es zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie heizen (EE-Klasse).

EH 40 EE EH 55 EE EH 70 EE EH 85 EE
  • Bis 150.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss gibt es nur noch bei Effizienzhaus 55 EE (5 %), 40 EE (10 %) und Denkmal EE (5 %). Effizienzhaus 70 EE und 85 EE werden über den günstigen Zins gefördert.
  • Zusätzlich möglich: 5 Prozentpunkte mit Nachhaltigkeitsnachweis (NH-Klasse), 10 Prozentpunkte für energetisch besonders schlechte Ausgangsgebäude (WPB-Bonus, bei Stufe 70 EE, 55 EE oder 40 EE) sowie ein Bonus für serielle Sanierung
  • Ab dem 1. Quartal 2027 werden neu eingebaute Wärmepumpen hier nur noch gefördert, wenn sie aus der EU stammen
  • Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus lassen sich nicht mehr kombinieren. Zwischen beiden Förderungen müssen drei Jahre liegen.
BAFA

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

bis 25 % für Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung, je nach Sanierungsfahrplan und Zustand des Hauses
15 %
+5
+5
Grundförderung 15 %
iSFP-Bonus +5 % (auf den Teil über 30.000 €)
WPB-Bonus +5 % (nur Dämmung, ab Q1 2027)

Ohne Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt es bei 15 %. Der iSFP-Bonus setzt voraus, dass die Maßnahme im Fahrplan steht und mindestens 30.000 € kostet. Der WPB-Bonus gilt ab 2027 nur für Dämmung an energetisch besonders schlechten Häusern und setzt ebenfalls einen iSFP voraus.

  • Dämmung, Fenster und Außentüren, Anlagentechnik (zum Beispiel Lüftung) und Heizungsoptimierung: 15 % Grundförderung
  • iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte, wenn die Maßnahme Teil Ihres Sanierungsfahrplans ist, innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird und mindestens 30.000 € kostet. Der Bonus gilt für den Teil der Kosten, der über der normalen Höchstgrenze liegt, beim Einfamilienhaus also für 30.000 € bis 60.000 €. Rechenbeispiel Einfamilienhaus mit 60.000 €: 15 % von 60.000 € plus 5 % von 30.000 € ergibt 10.500 €.
  • WPB-Bonus ab dem 1. Quartal 2027: +5 Prozentpunkte nur für Dämmung an einem „Worst Performing Building“. Das ist ein Wohnhaus mit einem berechneten Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh pro m² und Jahr oder mit einem Bedarfsausweis der Klasse H, jeweils höchstens ein Jahr alt. Setzt einen Sanierungsfahrplan voraus, gilt für höchstens drei Anträge und ohne Mindestbetrag.
  • Bei Eigenleistung werden nur die Materialkosten gefördert. Ein Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Ausführung bestätigen.

Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten pro Gebäude und Kalenderjahr: erste Wohneinheit 30.000 € (mit iSFP-Bonus 60.000 €), zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 € (mit iSFP-Bonus je 30.000 €), ab der siebten je 8.000 € (mit iSFP-Bonus je 15.000 €).

Förderrechner: Dämmung, Fenster & Co. (Wohnhaus)

Zuschuss vom BAFA für Maßnahmen an Dach, Wänden, Fenstern und Anlagentechnik (außer Heizung). Für die neue Heizung gibt es einen eigenen Rechner auf der Seite Heizungstausch.

Leer lassen, um den Höchstbetrag zu sehen.
–
Förderfähige Kosten–
Fördersatz insgesamt–
So setzt sich der Zuschuss zusammen
    Das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Eingabe.

    Unverbindliche Orientierung auf Basis der Förderrichtlinien vom 17.07.2026 (Anträge ab 21.07.2026). Der Rechner ersetzt keine Beratung. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderung hängt von den förderfähigen Kosten und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

    bis 20 % für Dämmmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden mit nachgewiesen schlechter Substanz
    15 %
    +5
    Grundförderung 15 %
    WPB-Bonus +5 % (nur Dämmung, ab Q1 2027)

    Für Fenster, Türen und sommerlichen Wärmeschutz bleibt es einheitlich bei 15 %. Hier ist kein WPB-Bonus möglich. Kein iSFP-Bonus und keine Budgetverdopplung bei Nichtwohngebäuden.

    • Dämmung (Außenwände, Dach, Geschossdecke, Bodenfläche): 15 % (mit WPB-Bonus ab Q1 2027: 20 %)
    • Fenster, Türen, sommerlicher Wärmeschutz: einheitlich 15 %, kein WPB-Bonus möglich
    • Kein iSFP-Bonus und keine Budgetverdopplung bei Nichtwohngebäuden
    • WPB-Bonus setzt geförderte Energieberatung (EBN, Modul 2, ab 1.1.2021) sowie EEE-Bestätigung voraus

    Höchstgrenze förderfähige Kosten: 500 € je m² Nettogrundfläche, pro Gebäude und Kalenderjahr. Mehr dazu unter Gewerbe & Kommunen.

    Förderrechner: Dämmung, Fenster & Co. (Gewerbe & Kommunen)

    Zuschuss vom BAFA für Nichtwohngebäude.

    Leer lassen, um den Höchstbetrag zu sehen.
    –
    Förderfähige Kosten–
    Fördersatz insgesamt–
    So setzt sich der Zuschuss zusammen
      Das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Eingabe.

      Unverbindliche Orientierung auf Basis der Förderrichtlinien vom 17.07.2026 (Anträge ab 21.07.2026). Der Rechner ersetzt keine Beratung. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderung hängt von den förderfähigen Kosten und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

      Wie viel Förderung ist für Ihr Vorhaben drin?

      Schildern Sie mir kurz Ihr Projekt. Ich sage Ihnen, welche Programme passen und was realistisch möglich ist.

      Kostenlos anfragen

      Fragen zur Fördermittelberatung

      Für den Tausch der Heizung gibt die KfW einen Zuschuss von 30 % der Kosten, mit Boni für selbst nutzende Eigentümer bis 70 %, bei geringem Einkommen bis 80 %. Für Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung gibt das BAFA 15 %, mit Sanierungsfahrplan und für sehr schlechte Häuser bis zu 25 %. Wer das ganze Haus zum Effizienzhaus saniert, bekommt bei der KfW einen günstigen Kredit bis 150.000 € je Wohnung, je nach Stufe mit Tilgungszuschuss. Stand: Anträge seit 21. Juli 2026.
      Grundsätzlich ist eine Kombination möglich, aber nicht für dieselbe Maßnahme. Verschiedene Maßnahmen (z. B. Dach über BAFA, Heizung über KfW) können kombiniert werden. Doppelförderung der gleichen Maßnahme ist nicht zulässig. Ich prüfe die optimale Förderstrategie für Sie.
      Dann gibt es keine Förderung. Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie einen Handwerker fest beauftragen oder die Arbeiten beginnen. Erlaubt ist vorher nur ein Vertrag mit Förder-Vorbehalt. Beziehen Sie mich deshalb so früh wie möglich ein, am besten bevor Sie Angebote unterschreiben.
      Nicht mehr gleichzeitig. Seit dem 21. Juli 2026 gilt: Wer Einzelmaßnahmen gefördert bekommen hat, kann erst drei Jahre nach dem Abschluss eine Effizienzhaus-Förderung beantragen, und umgekehrt. Deshalb sollte man vorher entscheiden, welcher Weg für das Haus der richtige ist. Genau dafür ist ein Sanierungsfahrplan da.
      Der Zuschuss wird nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt. Dafür reichen Sie die Rechnungen ein, und ich bestätige, dass alles nach den Förderregeln ausgeführt wurde. Sie müssen die Kosten also zunächst selbst bezahlen. Zur Finanzierung gibt es bei der KfW zusätzlich einen zinsgünstigen Ergänzungskredit.
      Ja. Das BAFA übernimmt 50 % des Beraterhonorars für einen Sanierungsfahrplan, höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus und höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten. Für die Vorstellung in einer Eigentümerversammlung gibt es bei WEGs zusätzlich bis zu 250 €. Auch die Baubegleitung bei geförderten Maßnahmen wird mit 50 % gefördert.
      Bei Eigenleistung werden nur die Materialkosten gefördert, nicht Ihre Arbeitszeit. Ein Energieeffizienz-Experte muss bestätigen, dass fachgerecht gearbeitet wurde und die Materialkosten stimmen.
      Stand der Angaben: September 2026. Grundlage sind die Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ vom 17.07.2026, das KfW-Merkblatt 458 (Stand 07/2026), die Richtlinie für Wohngebäude (Effizienzhaus) vom 17.07.2026 und das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen, Version 11.0. Verbindlich sind allein diese Unterlagen. Aktuelle Fassungen finden Sie bei der KfW und beim BAFA.
      Beratung anfragen

      Förderpotenzial prüfen lassen

      Beschreiben Sie mir kurz Ihr Vorhaben oder schicken Sie mir Ihre Unterlagen. Ich sage Ihnen, welche Förderung für Sie möglich ist.

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