Ich prüfe, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben passen – und übernehme Antragstellung, Nachweise und Abschluss vollständig für Sie.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet erhebliche Zuschüsse und günstige Kredite. Dennoch werden Fördermittel häufig nicht beantragt, weil die Bürokratie abschreckt, weil Fristen verpasst werden oder weil nicht bekannt ist, welche Programme überhaupt verfügbar sind.
Als zugelassener Energieeffizienz-Experte übernehme ich den gesamten Prozess für Sie: von der Prüfung, welche Programme passen, über die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises nach Abschluss.
⚠ Wichtig: KfW- und BAFA-Förderanträge müssen grundsätzlich vor Beauftragung der Fachunternehmen gestellt werden! Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Sprechen Sie mich an, bevor Sie Handwerker beauftragen.
Ich prüfe positionsweise, welche KfW- und BAFA-Programme für Ihre Maßnahmen in Frage kommen und wie sie kombiniert werden können.
Vor Maßnahmenbeginn erstelle ich die technische Bestätigung (für KfW), die für den Förderantrag benötigt wird, oder stelle den Maßnahmenantrag (BAFA).
Ich stehe für Rückfragen bereit und stelle sicher, dass die Umsetzung förderkonform erfolgt.
Nach Abschluss der Maßnahmen erstelle ich die Bestätigung nach Durchführung (KfW) oder reiche den Verwendungsnachweis (BAFA) ein.
Ich arbeite regelmäßig mit diesen Förderprogrammen und kenne ihre Anforderungen im Detail.
Vereinfachte Orientierung – häufig lassen sich mehrere Programme sinnvoll kombinieren. Ich prüfe die optimale Strategie für Ihr Vorhaben.
Beispiel: Bei Einkommen bis 30.000 € plus Klimageschwindigkeitsbonus ergäben sich rechnerisch 86 % – gedeckelt auf maximal 80 %. Ohne die volle Einkommensstufe liegt die Grenze bei 70 %.
Höchstgrenze förderfähige Kosten (1. Wohneinheit): 28.000 € – sinkt planmäßig weiter bis 22.000 € (Ende 2030). Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gelten nur für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit.
Ab Q1 2027 gilt bei Wärmepumpen ohne EU-Ursprung nur noch 15 % statt 30 %. Förderfähige Kosten sind an die Netto-Grundfläche gekoppelt.
Für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus-Standard (EH 40 bis EH 85) – mit oder ohne Tilgungszuschuss je nach erreichtem Niveau.
Ohne iSFP bleibt es bei 15 %. Der WPB-Bonus setzt einen vorliegenden iSFP voraus und gilt nur für Dämmmaßnahmen bei nachgewiesen schlechter Bausubstanz.
Höchstgrenze bei Mehrfamilienhäusern: 1. WE 30.000 € (mit iSFP 60.000 €) · 2.–6. WE je 15.000 € (mit iSFP je 30.000 €) · ab 7. WE je 8.000 € (mit iSFP je 15.000 €).
Ermittelt die maximal möglichen förderfähigen Kosten und die theoretische Höchstförderung für Ihr Gebäude – z. B. bei Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung.
Der WPB-Bonus setzt einen vorliegenden iSFP voraus und wird erst für Anträge ab Q1 2027 gewährt – hier zur Orientierung bereits berücksichtigt.
Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und zeigt die theoretisch maximal mögliche Förderung auf Basis der ab 21.07.2026 geltenden BEG-Regelungen. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der berechneten Werte wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den konkreten förderfähigen Ausgaben und weiteren individuellen Voraussetzungen ab.
Für Fenster, Türen und sommerlichen Wärmeschutz bleibt es einheitlich bei 15 % – hier ist kein WPB-Bonus möglich. Kein iSFP-Bonus und keine Budgetverdopplung bei Nichtwohngebäuden.
Höchstgrenze förderfähige Kosten: 500 € je m² Nettogrundfläche und Kalenderjahr.
Ermittelt die maximal möglichen förderfähigen Kosten und die theoretische Höchstförderung für Ihr Nichtwohngebäude.
Der WPB-Bonus gilt nur für Dämmmaßnahmen, setzt eine geförderte EBN (Modul 2) voraus und wird erst für Anträge ab Q1 2027 gewährt – hier zur Orientierung bereits berücksichtigt. Maßgeblich ist die thermisch konditionierte Nettogrundfläche.
Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und zeigt die theoretisch maximal mögliche Förderung auf Basis der ab 21.07.2026 geltenden BEG-Regelungen. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der berechneten Werte wird keine Gewähr übernommen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den konkreten förderfähigen Ausgaben und weiteren individuellen Voraussetzungen ab.
Beschreiben Sie mir kurz Ihr Vorhaben oder schicken Sie mir Ihre Unterlagen. Ich sage Ihnen, welche Förderung für Sie möglich ist.
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