Energieberatung Denkmal

Auch ein denkmalgeschütztes Haus lässt sich sparsamer beheizen, ohne seinen Charakter zu verlieren. Ich finde mit Ihnen Lösungen, die zum Gebäude, zur Denkmalbehörde und zur Förderung passen.

Kurz gesagt

  • Auch ein Denkmal lässt sich energetisch verbessern. Es braucht nur andere Lösungen als ein normales Haus.
  • Ich bin für Baudenkmale zugelassen. Ohne diese Zulassung gibt es für die Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal keine KfW-Förderung.
  • Ich stimme die Maßnahmen so ab, dass Denkmalschutz und Bausubstanz gewahrt bleiben.

Energie sparen,
Denkmal bewahren

Bei einem Baudenkmal sind die üblichen Lösungen oft nicht möglich: Eine Außendämmung würde die Fassade verändern, neue Fenster müssen zum Bild des Hauses passen, und alles braucht die Zustimmung der Denkmalbehörde. Bei Fachwerk und alten Mauern muss außerdem Feuchtigkeit sicher abtrocknen können.

Als Energieeffizienz-Experte für Baudenkmale darf ich die Nachweise für die Förderung führen. Als Stuckateurmeister kenne ich historische Putze und Bauweisen aus der Praxis.

Was bei einem Denkmal oft möglich ist

Innendämmung

Mit Systemen, die Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben können. Die Fassade bleibt, wie sie ist.

Dach und Decken

Dämmung des Dachs, der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke, meist ohne sichtbare Veränderung.

Fenster

Alte Fenster aufarbeiten, Kastenfenster ergänzen oder neue Fenster im historischen Bild, je nach Vorgabe der Behörde.

Heizung

Wärmepumpe, Pellets oder Wärmenetz. Die Heizung darf beim Denkmal auch mit höheren Temperaturen arbeiten.

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Zwei Wege zur Förderung

Beide Wege lassen sich nicht gleichzeitig nutzen, zwischen ihnen liegen drei Jahre. Welcher für Ihr Haus besser ist, kläre ich im ersten Schritt.

Schritt für Schritt

Einzelne Maßnahmen

  • Zuschuss für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik (BAFA) und für die Heizung (KfW)
  • Gut geeignet, wenn nur einzelne Bauteile erneuert werden
  • Keine Vorgabe für den Energiebedarf des ganzen Hauses
Zu den Fördersätzen
Komplettsanierung

Effizienzhaus Denkmal

  • Zinsgünstiger KfW-Kredit bis 150.000 € je Wohnung mit 5 % Tilgungszuschuss, mit Nachhaltigkeitsnachweis 10 %
  • Höchstens 160 % des Energiebedarfs eines Referenzhauses statt 40 bis 85 % beim normalen Effizienzhaus
  • Kein Grenzwert für die Wärmedämmung der Hülle und keine Temperaturgrenze für die Heizung
  • Mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbarer Energie, Abwärme oder einem Wärmenetz
Nur mit einem Energieeffizienz-Experten für Baudenkmale.

Sie besitzen ein Denkmal und wissen nicht, was möglich ist?

Ich bin für Baudenkmale zugelassen und kläre mit Ihnen, was sich energetisch und förderrechtlich umsetzen lässt.

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Fragen zur Energieberatung Denkmal

Beim normalen Effizienzhaus gelten feste Grenzen für den Energiebedarf (40 bis 85 % eines Referenzgebäudes) und für den Wärmeverlust über die Gebäudehülle, und die Heizung muss mit höchstens 55 °C Vorlauftemperatur auskommen. Beim Effizienzhaus Denkmal darf der Energiebedarf bis 160 % betragen, für die Hülle gibt es keinen Grenzwert und keine Temperaturgrenze für die Heizung. Ein Lüftungskonzept ist bei allen Effizienzhäusern nötig.
Für die Effizienzhaus-Förderung ja. Seit dem 21. Juli 2026 müssen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbarer Energie, unvermeidbarer Abwärme, Wärmerückgewinnung oder einem Wärmenetz kommen, zum Beispiel über eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder Fernwärme. Für einzelne Maßnahmen wie Dachdämmung oder Fenster beim BAFA gilt diese Anforderung nicht.
Ja. Auch bei Baudenkmalen werden einzelne Maßnahmen gefördert, zum Beispiel die Dämmung von Kellerdecke oder oberster Geschossdecke, die Aufarbeitung oder der Tausch von Fenstern oder eine neue Heizung. Beachten Sie: Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung lassen sich seit Juli 2026 nicht mehr gleichzeitig nutzen.
Das hängt vom Einzelfall und der zuständigen Denkmalschutzbehörde ab. Oft müssen die neuen Fenster den bisherigen Fenstern optisch entsprechen (z. B. Kastenfenster, Vorsatzverglasungen). Ich stimme die technisch möglichen Maßnahmen vorab mit Ihnen ab und dokumentiere die Anforderungen für die Förderantragstellung.
Ja, als sogenannte Umfeldmaßnahmen, wenn sie technisch nötig sind, damit die geförderte Maßnahme umgesetzt werden kann. Bei Denkmalen ist das häufig, zum Beispiel Putz- oder Holzarbeiten. Ich dokumentiere den Zusammenhang und bestätige die Notwendigkeit, das ist Voraussetzung für die Anerkennung.
Von Rottweil aus im Raum Schwarzwald, Tübingen, Hegau und Bodensee. Gerade in historischen Ortskernen wie in Rottweil stehen viele Häuser unter Denkmalschutz oder in einer Gesamtanlage. Sprechen Sie mich gern auch bei größerer Entfernung an.
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Ich bin als EEE für Baudenkmale zugelassen und kenne die besonderen Anforderungen aus der Praxis.

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