Denkmalgeschützte Gebäude energetisch verbessern – mit Kenntnis der besonderen Fördervoraussetzungen, Bauphysik und Denkmalschutzauflagen.
Denkmalgeschützte Gebäude sind eine besondere Herausforderung in der Energieberatung. Standardmaßnahmen wie Außendämmung oder Fenstererneuerung sind oft nicht ohne weiteres möglich, oder scheitern an der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde.
Gleichzeitig bietet die KfW-Förderung für Baudenkmale besondere Konditionen. Seit der Reform vom 21. Juli 2026 wurde die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) zum neuen Basisstandard erhoben: Gefördert wird ein Baudenkmal nur noch als Effizienzhaus Denkmal EE (oder Denkmal NH). Mindestens 65 % des berechneten Wärme- und Kälteenergiebedarfs müssen durch erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme, Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen oder einen Wärmenetzanschluss gedeckt werden. Eine Förderung über Einzelmaßnahmen (BAFA) ist unabhängig davon weiterhin möglich.
Als zugelassener Energieeffizienz-Experte für Baudenkmale (EEE-Denkmal) bin ich berechtigt, die energetische Nachweisführung für denkmalgeschützte Objekte zu übernehmen und ich kenne die Besonderheiten aus der Praxis.
Einzige noch förderfähige Stufe für Baudenkmale. Mind. 65 % des Wärme- und Kältebedarfs müssen durch erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme, Wärmerückgewinnung oder Wärmenetzanschluss gedeckt werden. Keine festen Grenzwerte für die Gebäudehülle, sondern individuell nachgewiesen.
Alternativ zur EE-Klasse förderfähig, mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitskriterien statt reinem Erneuerbare-Energien-Anteil. Details prüfe ich im Einzelfall für Ihr Gebäude.
Trotz der neuen 65-%-Anforderung gewährt der Gesetzgeber Baudenkmalen aufgrund der baulichen Besonderheiten spürbare Erleichterungen gegenüber normalen Effizienzhäusern:
Die Förderfähigkeit hängt stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich förderfähig sind energetisch wirksame Maßnahmen an der thermischen Gebäudehülle sowie Anlagentechnik (Heizung, Lüftung). Als Umfeldmaßnahmen können auch Maßnahmen anerkannt werden, die technisch zwingend notwendig sind, um die förderfähigen Maßnahmen umsetzbar zu machen.
Wichtig: Ich dokumentiere den unmittelbaren technischen Zusammenhang und bestätige die Notwendigkeit. Das ist Voraussetzung für die Anerkennung von Umfeldmaßnahmen.
Ich bin als EEE für Baudenkmale zugelassen und kenne die besonderen Anforderungen aus der Praxis.
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