Denkmalgeschützte Gebäude energetisch verbessern – mit Kenntnis der besonderen Fördervoraussetzungen, Bauphysik und Denkmalschutzauflagen.
Denkmalgeschützte Gebäude sind eine besondere Herausforderung in der Energieberatung. Standardmaßnahmen wie Außendämmung oder Fenstererneuerung sind oft nicht ohne weiteres möglich, oder scheitern an der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde.
Gleichzeitig bietet die KfW-Förderung für Baudenkmale besondere Konditionen, die erhaltenswerte Substanz unter das Effizienzhaus-Denkmal-Niveau (EH Denkmal) fallen lässt. Einem eigenen Effizienzstandard, der weniger strenge Anforderungen stellt als ein normales Effizienzhaus. Eine Förderung über Einzelmaßnahmen (BAFA) ist weiterhin möglich.
Als zugelassener Energieeffizienz-Experte für Baudenkmale (EEE-Denkmal) bin ich berechtigt, die energetische Nachweisführung für denkmalgeschützte Objekte zu übernehmen und ich kenne die Besonderheiten aus der Praxis.
Basisstandard für Baudenkmale. Förderfähig über KfW-Kredit. Keine festen Grenzwerte für die Gebäudehülle, sondern individuell nachgewiesen.
Höherer Standard mit Erneuerbare-Energien-Komponente. Heizungstausch auf erneuerbare Energien und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist Pflichtvoraussetzung. Höhere Förderung möglich.
Die Förderfähigkeit hängt stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich förderfähig sind energetisch wirksame Maßnahmen an der thermischen Gebäudehülle sowie Anlagentechnik (Heizung, Lüftung). Als Umfeldmaßnahmen können auch Maßnahmen anerkannt werden, die technisch zwingend notwendig sind, um die förderfähigen Maßnahmen umsetzbar zu machen.
Wichtig: Ich dokumentiere den unmittelbaren technischen Zusammenhang und bestätige die Notwendigkeit. Das ist Voraussetzung für die Anerkennung von Umfeldmaßnahmen.
Ich bin als EEE für Baudenkmale zugelassen und kenne die besonderen Anforderungen aus der Praxis.
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